Politik | 16.10.2015

Mögliche Windkraftanlagen in Odendorf

Turbulenzen zur Windkraft

"Bürger für Swisttal" diskreditieren sich selbst

Swisttal. Die von die "BfS" getroffene Aussage, dass die Firma Enercon schon vor Jahren eine Baugenehmigung zum Bau der Odendorfer Windkraftanlagen erhalten hat, ist sachlich falsch. Die Genehmigung wurde erst im vergangenen Jahr, gegen den ausdrücklichen Willen der Gemeinde Swisttal, von der Bezirksregierung erteilt. Ursächlich dafür war, dass die im Zusammenhang mit der Ausweisung von Konzentrationszonen bestehende Schutzfunktion zeitweise fortgefallen war. Diese Schutzfunktion besteht im Rahmen des Ausweisungsprozesses von Konzentrationszonen und soll verhindern, dass während dieses Verfahrens ein „Wildwuchs“ im Außenraum möglich ist. Die Ausweisung der Konzentrationszonen ist die einzige Möglichkeit einer Kommune, auf den Bau von Windkraftanlagen Einfluss zu nehmen. Nach dem Baugesetzbuch gilt grundsätzlich, dass der Bau von Windkraftanlagen, als sogenannte „privilegierte Bauvorhaben“, unter Berücksichtigung bestimmter Rahmenbedingungen allerorts möglich ist. Vor diesem Hintergrund erteilte die Bezirksregierung der Firma Enercon zu einem Zeitpunkt eine Baugenehmigung, als dem Teilflächennutzungsplan für die Swisttaler Konzentrationszonen aufgrund von formalen Beanstandungen nicht entsprochen worden war. In diesem Zeitfenster entfiel die Schutzfunktion und bereitete den Weg für Enercon. Welcher Umstand in diesem Zusammenhang nach Auffassung der BfS nun Begehrlichkeiten bei Grundbesitzern geweckt haben könnte, ist auch mit größter Mühe nicht nachvollziehbar. Auch die Aussage, dass es einflussreichen Bürgern gelang, den Rat davon zu überzeugen, dass dieser gegen die bestehende Baugenehmigung Klage erheben möge, ist sowohl formal als auch hinsichtlich der Frage, welches Ziel damit verfolgt werden könnte, unverständlich. Zum Einen kann der Rat mangels Zuständigkeit gar keine Klage erheben, zum anderen kann eine Klageerhebung im Erfolgsfall doch nur dem von der BfS selbst definierten Ziel dienen, einen Wildwuchs zu vermeiden. Warum sich die BfS in dieser widersprüchlichen Weise positioniert, erschließt sich auch dem Leser nicht. Zudem scheint die BfS noch immer nicht verstanden zu haben, dass die Landesregierung im Windenergie-Erlass fordert, dass ein Planungskonzept im Ansatz so ausgerichtet sein muss, dass der Planungsträger die Entscheidung des Gesetzgebers, Windenergieanlagen im Außenbereich zu privilegieren, beachten und für die Windenergienutzung im Plangebiet in „substanzieller Weise“ Raum schaffen muss. Die Gemeinde kommt also an Windrädern gar nicht vorbei. Sie kann lediglich anhand objektiver Kriterien, die einer Prüfung durch die Bezirksregierung standhalten müssen, Konzentrationszonen ausweisen. Dass die BfS nun auf die Idee kommt, dass diese objektiven Kriterien auch aus Privatinteressen bestehen und gleichermaßen von der Bezirksregierung abgesegnet werden könnten, offenbart, dass sich diese Wählervereinigung ganz offensichtlich noch nie mit der Thematik befasst hat. Das wiederum hindert sie aber ganz offensichtlich nicht daran, einzelne Mitglieder des Rates zu verleumden und strafrechtsrelevante Grenzen zu überschreiten. Nun mag dieser Aktionismus dem Umstand geschuldet sein, dass sich die BfS innerparteilich in erheblichen Turbulenzen und in Spaltung befindet. Dies kann aber auf keinen Fall derartige Behauptungen rechtfertigen.

Pressemitteilung

CDU-Fraktion Swisttal

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