Struktur- und Genehmigungsdirektion (SGD) Nord informiert
Umzug für die Würfelnatter
Reptilienschutz an der Staustufe Lehmen soll zum Fortbestand der Art beitragen
Lehmen. Dr. Ulrich Kleemann, Präsident der Struktur- und Genehmigungsdirektion (SGD) Nord informierte sich zum Artenschutz von Reptilien im Zuge des Neubaus der zweiten Schleusenkammer an der Staustufe Lehmen (Mosel-km 20,100 bis Mosel-km 21,900). „Als Obere Naturschutzbehörde hat die SGD Nord Kompensationsmaßnahmen zum Schutz der dort lebenden und streng geschützten Reptilienarten wie Würfel- und Schlingnatter sowie Mauereidechse festgesetzt. Ein Großteil dieser Maßnahmen wurde bereits realisiert. Dazu zählt beispielsweise die Schaffung von Vernetzungselementen durch einzelne, geschüttete Steinhaufen in sonniger Lage“, so SGD Nord Präsident Dr. Ulrich Kleemann. Die vom Aussterben gefährdete Würfelnatter ist im gesamten westlichen Mitteleuropa nur noch in Rheinland-Pfalz an den Ufern von Lahn, Nahe und Mosel zu finden. Um den Lebensraum der bedrohten Tierart zu erhalten, hat das Land Rheinland-Pfalz das Artenschutzprojekt „Würfelnatter“ bereits im Jahr 1980 ins Leben gerufen und unterstützt dies jährlich mit 6.000 Euro.
Die Staustufe Lehmen ist von den Naturschutzgebieten „Moselufer zwischen Niederfell und Dieblich“, „Reiherschussinsel bei Lehmen“ und „Ausoniusstein“ sowie den Flora-Fauna-Habitat-Gebieten (FFH) „Moselhänge und Nebentäler der unteren Mosel“, „Mosel“ und dem Vogelschutzgebiet Mittel- und Untermosel umgeben. Diese bieten einen bedeutenden Lebensraum für zahlreiche Pflanzen- und Tierarten.
Zum Hintergrund: Die Staustufe Lehmen liegt rund 20 Kilometer entfernt von der Mündung der Mosel in den Rhein. Sie reguliert den Fahrwasserstand und ermöglicht so eine Schifffahrt auf der Mosel. Der Neubau der zweiten Schleuse Lehmen umfasst den oberen und unteren Vorhafen, das Einlaufbauwerk, die Kammer, das Auslaufbauwerk sowie den Abbruch des vorhandenen und den Neubau eines moderneren Betriebsgebäudes.
Der Neubau der zweiten Schleuse Lehmen ist eine Maßnahme der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes. Den dazu notwendigen Planfeststellungsbeschluss erteilte die Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt, Außenstelle Südwest in Mainz. Im Rahmen des Verfahrens war die SGD Nord als Obere Wasserbehörde sowie als Obere Naturschutzbehörde mit fachlichen Stellungnahmen sowie der Erteilung eines wasserrechtlichen Einvernehmens, beteiligt. Weitere Infos unter: www.sgdnord.rlp.de.
Pressemitteilung
Struktur- und
Genehmigungsdirektion Nord
