Rodung bei Heiligenroth gestoppt
„Unverantwortlicher Eingriff in wichtige Lebensräume“
Gericht gibt Antrag der Naturschutzinitiative e.V statt
Heiligenroth. Mit Beschluss vom 18. Februar hat das Verwaltungsgericht Koblenz dem Antrag des bundesweit anerkannten Umweltverbands Naturschutzinitiative e.V. (NI) auf Aufhebung der sofortigen Vollziehung der Rodungsgenehmigung vom 6. Februar durch das Forstamt Neuhäusel stattgegeben.
Damit ist die Rodung eines rund fünf Hektar großen Waldstücks bei Heiligenroth, auf dem ein Privatinvestor einen Autohof errichten will, bis zu einer endgültigen Entscheidung des Gerichts gestoppt.
„Wir freuen uns, dass das Verwaltungsgericht unserer Argumentation gefolgt ist, und hoffen weiterhin, dass wir das Planvorhaben gänzlich verhindern können. Die Rodung dieses Waldstückes würde einen wichtigen Trittstein für die europäische Wildkatze zerstören und einen unverantwortlichen Eingriff in wichtige Lebensräume für Mensch und Tier darstellen“, erklärte Harry Neumann, Landesvorsitzender der NI Rheinland-Pfalz. Pressemitteilung der
Naturschutzinitiative e.V.
