Politik | 08.06.2020

Verbandsgemeinde Rhein-Mosel

Verbandsgemeinde- verwaltung geöffnet

Terminabsprachen weiterhin empfehlenswert

Kobern-Gondorf. Die Verwaltungsstellen der Verbandsgemeindeverwaltung sind ab Montag, 15. Juni auch für Besuche ohne vorherige Terminabsprache für die Bürgerinnen und Bürger geöffnet.

Aufgrund der guten Erfahrungen und der hohen Akzeptanz in der Bevölkerung, bieten die Verbandsgemeindeverwaltung Rhein-Mosel weiterhin die Möglichkeit vor dem Besuch telefonisch Kontakt mit den im jeweiligen Sachgebiet tätigen Personen aufzunehmen und einen Termin für den Besuch zu vereinbaren. Sollte sich das individuelle Anliegen direkt per Telefon, per Post oder digital erledigen lassen, empfehlt die Verbandsgemeindeverwaltung Rhein-Mosel diese Variante zu wählen und von einem Besuch in den Verwaltungsstellen aufgrund der fortbestehenden Corona-Pandemie COVID 19 abzusehen. Das Telefonverzeichnis finden Interessierte auf der Homepage unter www.vg-rhein-mosel.de oder es kann die zentrale Rufnummer unter Tel. (0 26 07) 49 -0 genutzt werden.

Die Verwaltungsgebäude können die Besucher über den jeweils ausgewiesenen Zugang betreten. Die Verbandsgemeindeverwaltung Rhein-Mosel bittet darum, sich beim Besuch der Verwaltungsstellen an die allgemein gültigen und die ergänzenden Hygiene- und Verhaltensvorgaben zu halten. Während des Besuches muss durchgängig eine Mund-Nasen-Schutzmaske (MNS-Maske) getragen werden. Bei Bedarf wird eine MNS-Maske (Einweg) zur Verfügung gestellt. Die Dienstleistungsabende - erster und vierter Mittwoch eines Monats in Kobern-Gondorf sowie dritter Mittwoch eines Monats in Rhens - finden ebenfalls unter den vorgegebenen Hygiene- und Verhaltensvorgaben statt.

Die Verbandsgemeindeverwaltung Rhein-Mosel bittet um Verständnis, dass die Besucher mit Wartezeiten rechnen müssen, sofern sie ohne vorherige Terminabsprache die Verwaltungsstellen besuchen. Vereinbarte Termine haben Priorität, vermeiden Wartezeiten und helfen den Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sich vor einer möglichen Infektion zu schützen.

Pressemitteilung der

Verbandsgemeindeverwaltung Rhein-Mosel

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