Politik | 25.05.2021

Mechthild Heil MdB (CDU) begrüsst Ganztagsförderungsgesetz des Bundes:

Verbesserung für Alleinerziehende und Doppelverdiener-Familien

Mechthild Heil MdB (CDU). Foto: privat

Region. Die Regierungsfraktionen von CDU/CSU und SPD haben jetzt in Berlin den Entwurf eines Gesetzes zur ganz¬tägigen Förderung von Kindern im Grundschulalter (Ganztagsförderungsgesetz – GaFöG) vorgelegt. Die CDU-Bundestagsabgeordnete Mechthild Heil begrüsst diese Intitiaive: „Mit der Einführung eines bundesweiten Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder setzt die Bundesregierung ein prioritäres bildungs- und familienpolitisches Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag für diese Legislaturperiode um. Ganztägige Bildungs- und Betreuungsangebote erhöhen die Chancengerechtigkeit, stärken die individuelle Förderung der Kinder und unterstützen die Eltern bei der Vereinbarkeit von Familie und Beruf.“ Auch für die kommunalen Schulträger im Wahlkreis ergeben sich hieraus neue Aufgaben, aber auch neue Fördermöglichkeiten.

Mechthild Heil erläutert hierzu: „Der Anspruch tritt zum 1. August 2026 in Kraft. Er gilt zunächst für Grundschulkinder der ersten Klassenstufe und wird in den Folgejahren um je eine Klassenstufe ausgeweitet werden. Damit hat ab dem 1. August 2029 jedes Grundschulkind der Klassenstufen eins bis vier einen Anspruch auf ganztägige Betreuung. Dieser umfasst eine Förderung von acht Stunden täglich an fünf Tagen in der Woche. Die Unterrichtszeit wird auf diesen Anspruch angerechnet. Eine Pflicht, das entsprechende Angebot in Anspruch zu nehmen, gibt es selbstverständlich nicht.“ Gleichwohl, so die Christdemokratin, sei dies vor allem eine deutliche Verbesserung für Alleinerziehende und Familien, in denen beide Elternteile arbeiten.

Außerdem sollen den Ländern mit diesem Gesetzentwurf weitere Finanzhilfen für Investitionen in den Ausbau ganztägiger Bildungs- und Betreuungsangebote gewährt werden. Das Gesetz zur Errichtung eines entsprechenden Sondervermögens ist bereits am 15. Dezember 2020 in Kraft getreten. Zusammen mit den Mitteln aus dem bereits gestarteten Investitionsprogramm für den beschleunigten Infrastrukturausbau sollen den Ländern und Kommunen über dieses Sondervermögen Finanzhilfen des Bundes, in Höhe von insgesamt bis zu 3,5 Milliarden Euro zur Verfügung gestellt werden. Damit wurden die Bundesmittel für den vorbereitenden Infrastrukturausbau, gegenüber den im Koalitionsvertrag, dafür ursprünglich vorgesehenen zwei Milliarden Euro nahezu verdoppelt.

Pressemitteilung des Büros von

Mechthild Heil MdB (CDU)

Mechthild Heil MdB (CDU). Foto: privat

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Kommentare
26.05.202110:44 Uhr
Gabriele Friedrich

Ja klar, 5 Sternchen. Für was denn? Doppel-Verdienen heisst ja nicht "doppelter Gewinn" und von Spitzenverdienern reden wir hier nicht. Doppelverdiener haben nicht so tolle Positionen, erst recht nicht die Frauen. Die Mieten steigen und der Staat treibt den Rest hoch. Energiekosten ! Der kleine Mann/Frau muss mehr ausgebeutet werden und die Kinder müssen "erzogen" werden-das nennt man heute Betreuung- Daheim klappt es nicht mehr mit der Erziehung, also dann die staatliche. Auch hier ist das kein Ziel, es ist eine "Vorgabe" für die Zukunft, damit dann auch kein Alleinerziehender daheim bleibt. Seht euch mal im Land um. Noch nie hatten wir so viele "Alleinerziehende". Nur die mit erlernten Berufen kommen etwas weiter. Wirtschaft übernimmt und die Politiker dürfen aber noch für viel Geld die Bevölkerung "einseifen" und fleissig auf einem Foto grinsen. Kost nix- alles umme ! Mehr Staat-weniger Familie und Bindung ans Elternhaus. Hatten wir schon 2 x. Nur anders. Vision 2030 ist das.

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