Geleakte Informationen zur Causa Mang sorgen im Rathaus für Unruhe

Vereidigung von Ralf Seemann Ende Februar?

Vereidigung von Ralf Seemann Ende Februar?

Seemann: Wenn die ADD mitspielt, könnte Stadt- und Kreistagsmitglied Ralf Seemann in Kürze als Beigeordneter der Stadt Neuwied vereidigt werden.Foto: FF

Neuwied. Während dieser Tage der Karneval immer mehr in den Mittelpunkt rückt, spitzt sich die Situation im Stadtvorstand und im Rathaus zu. Sowohl der Bürgermeister als auch der neue Beigeordnete sind nicht unumstritten. Nach den Plänen der Mehrheitskoalition von CDU/Grüne und FWG soll Ratsmitglied Ralf Seemann (Bündnis 90/Die Grünen) am 27. Februar vereidigt werden, um am 1. März als zweiter hauptamtlicher Beigeordneter die Arbeit aufzunehmen. Abhängig ist der Termin noch von der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion in Trier. Kurz nach der Wahl von Ralf Seemann im Stadtrat hatte die AfD Fraktion die Behörde um Überprüfung des Ausschreibungs- und Wahlverfahrens gebeten. Zu den Kuriositäten der Wahl gehört, dass das Ratsmitglied der Grünen den Ausschreibungstext mitentworfen haben soll und die recht offene Formulierung bei der Beschlussfassung im Stadtrat gerechtfertigt hatte. Die Grünen hatten zunächst angekündigt, einen qualifizierten Kandidaten außerhalb der Fraktion finden zu wollen. Am Ende hieß dieser Kandidat Ralf Seemann. Nicht nur in der Bevölkerung hatte unter anderem dieser Umstand für viel Kritik gesorgt.

Auch votierte die Mehrheitsfraktion nicht einstimmig für ihren Kandidaten. Insgesamt hielten nur 31 von 45 Stadträten den Kandidaten für den richtigen und sprachen sich in der Wahl für ihn aus. Während sich Ralf Seemann also erst das Vertrauen der Mitarbeiter rund Bürger erarbeiten muss, erodiert der Rückhalt für Bürgermeister Michael Mang zusehends. Kürzlich hatten die Stadtratsfraktionen die Möglichkeit, in fünfzehn Beschwerdeschreiben von Verwaltungsmitarbeitern Einblick zu nehmen.

Allesamt gingen innerhalb von wenigen Wochen beim Oberbürgermeister ein. Dies und, dass manche Schreiben der Tagespresse zugespielt wurden, spricht für eine konzertierte Aktion. Der Gang an die Öffentlichkeit verletzt die Persönlichkeitsrechte von Michael Mang und schadet dem Ansehen der Verwaltung. Derzeit werden die Beschwerden im Rathaus im Detail geprüft.

Die Klagen der Mitarbeiter, darunter über den Führungsstil, verstärken die Kritik am Bürgermeister, der bereits in Sachen GSG mit schweren Vorwürfen konfrontiert ist. Auch hier wurden interne Schreiben gezielt an die Tagespresse durchgestoßen. Vergangene Woche beschloss der GSG Aufsichtsrat einstimmig, dass Michael Mang als Aufsichtsratsvorsitzender persönlich für die 340.000 Euro Gehalt an ex-Vorstand Carsten Boberg aufkommen muss, wenngleich die Stadt finanziell für ihren Mitarbeiter einspringen wird.

Der Aufsichtsrat stützt sich auf ein von der GSG in Auftrag gegebenes Gutachten. Darin heißt es, dass Michael Mang nach Erhalt des Prüfberichts im Juli 2019 nicht schnell genug reagierte, um sich schadlos von dem Geschäftsführer zu trennen.

Abwahl wird diskutiert

In der Politik wird derzeit offen über die Abwahl von Michael Mang diskutiert. Noch haben der Bürgermeister selbst und die SPD die Möglichkeit, einen alternativen Weg aus der Krise zu finden. Allerdings nicht mehr lange: „Die Verwaltung ist wie gelähmt, alles dreht sich nur noch um dieses Thema. Wir brauchen eine zügige Lösung der Problematik, damit wir uns wieder um die wichtigen Themen unserer Stadt kümmern können. Dafür sind wir gewählt und das ist unsere Aufgabe“, stellt CDU-Fraktionschef Martin Hahn am Wochenende fest und kündigt an, dass endlich wieder Ruhe einkehren muss. Er verweist auf die diversen Untersuchungen, die derzeit laufen. Zum einem die Anschuldigungen aus dem Rathaus und zum anderen die Verfehlungen rund um die GSG.

Dazu zählt auch der mutmaßliche Vorwurf, dass der GSG Aufsichtsratschef Carsten Boberg, entgegen eines Aufsichtsratsbeschlusses zum Kauf einer Immobilie in Oberbieber drängte. Auch hierzu laufen noch Untersuchungen.

Ob die Mehrheitsfraktion eine Abwahl tatsächlich anstoßen wird, ist ungewiss. Zunächst muss ein entsprechender Antrag von 25 Ratsmitgliedern unterschrieben werden. Für die Abwahl selbst, die frühestens 14 Tage nach Antragstellung erfolgen könnte, ist dann allerdings eine Zweidrittelmehrheit notwendig. Diese findet in namentlicher, also öffentlicher, Abstimmung statt. Hierzu wäre die Mehrheitsfraktion auf zahlreiche Unterstützer aus den anderen Fraktionen angewiesen.