Politik | 22.12.2020, 13:00 Uhr

FWG Kreisverband Ahrweiler

Verfassungsgerichtshof stellt gesetzwidriges Vorgehen fest

Seit 2007 wurden die Kommunen vom Land finanziell an die Wand gefahren

Die Straßen sind in einem schlechten Zustand. Foto: privat
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Kreis Ahrweiler. Wie die FWG schon mehrfach vorgebracht hat, hat nun der Verfassungsgerichtshof Rheinland-Pfalz entschieden, dass das Finanzierungsmodell des Landes zur Versorgung seiner Kommunen verfassungswidrig ist. Es steht damit fest, dass die Finanzausstattungsgarantie für die Kommunen, im Rahmen der kommunalen Selbstverwaltung, verletzt wurde. Den Kommunen wurde zur sinnvollen Betätigung der Selbstverwaltung die Grundlage entzogen. Ende 2018 hatte das Land einen Haushaltsüberschuss von 1 Mrd. Euro, demgegenüber gab es zu diesem Zeitpunkt 977 (von ca. 2200) Kommunen im Land mit einem Haushaltsdefizit von insgesamt 448 Mill. Euro. Das Land hat mit seiner Finanzpolitik seit 2007, die auch nicht gestoppt wurde durch das Urteil in 2012, die Kommunen in den Ruin getrieben. Ende 2018 betrugen die Liquiditätskredite der Kommunen ca. 6 Mrd. Euro. Insgesamt lagen die Schulden der Kommunen zu diesem Zeitpunkt bei 13,2 Mrd. Euro. Während Bund und andere Bundesländer mithelfen die Altschulden zu tilgen, bleibt Rheinland-Pfalz wieder außen vor. Seine Schulden tilgt das Land dann mit Guthaben der Kommunen aus dem Kommunalen Finanzausgleich. Am 17. September 2020, hat der Landtag mehrheitlich den zweiten Nachtragshaushalt 2020 des Landes verabschiedet. Darin enthalten ist auch das Absenken der Landesleistungen für den Kommunalen Finanzausgleich (KFA) um über 415 Mio. Euro. Diese Reserve, die zeitweise bei ca. 700 Mill. Euro lag, war vorgesehen um ein massives Sinken der Schlüsselzuweisungen des Landes an die Kommunen, bei schlechter Konjunktur und rückläufigen Steuereinnahmen, zu vermeiden. Es handelt sich also um Geld, was man den Kommunen gestohlen hat. Da wundert es nicht, dass sogar der Landesrechnungshof von Verfassungswidrigkeit schreibt. Dieser liegt aber falsch in seiner Forderung, dass die Kommunen die Grundsteuer B erhöhen sollen. Wäre der Landesrechnungshof seiner Aufsichtspflicht nachgekommen, hätte er feststellen müssen, dass das Land für die finanzielle kommunale Misere alleine verantwortlich ist.

„Wir als Vertreter der Kreis- oder Verbandsgemeindepolitik haben uns dann, wenn es um die Umlage der Kommunen ging, gegenseitige Vorwürfe gemacht. Das alles ist die Schuld der Landesregierung seit 2007. Die Kommunen sollten für diesen Zeitraum, wegen dem Einsatz eigener Mittel und der nachfolgenden Verschuldung, Zinsen für nicht erhaltene Allgemeinzuweisungen fordern! Nur ein Beispiel führen wir als FWG noch an, weil es auch alle betrifft. Das sind die kolossal schlechten Straßen, ob Landes- oder Kreisstraßen, nicht nur im Kreis Ahrweiler. Da wird einem von dem amtierenden Wirtschaftsminister (vielleicht stolpert er ja auch noch über die Stellenbesetzungen im Ministerium) suggeriert, wieviel man seitens des Landes für Sanierungen ausgegeben hat und wieviel neue Ingenieure man eingestellt hat. Nichts davon stimmt. Was stimmt sind die Hinweise auf „50“ und „Straßenschäden“ an Landes- und Kreisstraßen“, so Jochen Seifert, FWG Kreisvorsitzende Ahrweiler.

Pressemitteilung

FWG Kreisverband Ahrweiler

Die Straßen sind in einem schlechten Zustand. Foto: privat

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