Ich tu’s -DIE BÜRGER- Initiative e.V.
Verfassungsgerichtshof fordert Stellungnahmen an
Neuwied. Ich tu’s -DIE BÜRGER- Initiative e.V. hat wegen Nichtzulassung zu den anstehenden Landtagswahlen im Wahlkreis 4 Neuwied Beschwerde eingereicht. Nun hat der Präsident des Verfassungsgerichtshofs RLP sowohl den Kreiswahlausschuss als auch den Landtag, die Landesregierung und den Landeswahlleiter um Stellungnahmen aufgefordert. In der Klage von „Ich tu’s“ wird die Frage aufgeworfen, ob die sehr kreative Auslegung des Landeswahlgesetzes durch den Kreiswahlausschuss verfassungsrechtlichen Bestand haben kann. Landtagskandidat Patrick Simmer erklärt dazu: „Wäre dem so, hätten kleine Wählergruppen, die nicht in allen Wahlkreisen antreten, keine Chance.
Deshalb darf davon ausgegangen werden, dass der Verfassungsgerichtshofs RLP mit der Entscheidung über die Klage die Kriterien der Zulassung präzisieren wird.“
So erlangt das zu erwartende Urteil eine Relevanz, die auch auf andere Bundesländer ausstrahlen wird.
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Allein die Verschaffung dieser Klarheit bezüglich der Zulassungsregelungen kann nur positiv sein!