Bürgerinitiative Bi-L471

„Verkehrskonzept gefällt“

Meckenheim. Es gibt ein Verkehrskonzept einer Fachfirma für Stadtverkehrsplanung. Diese Firma hat aus Sicht der betroffenen Ortschaften sehr gute Arbeit geleistet. Und da sie bis heute Aufträge der Stadt Meckenheim erhält, gehen wir davon aus, dass vorgesehene Maßnahmen auch im Einklang mit den gesetzlichen Vorgaben stehen. Bei der Erstellung des Konzeptes sind alle relevanten Punkte in der Vorbereitung und auch Ausarbeitung sowie Hinweise bzw. Anregungen aus der Bevölkerung berücksichtigt worden. Dieses Konzept würde die Bürgerinitiative gerne umgesetzt wissen.

Hinsichtlich möglicher weiterer Ablehnungen durch die Behörden der Vorschläge, oder der Maßnahmen aus dem Verkehrskonzept werden die Mitglieder des Rates der Stadt Meckenheim auf Basis Ihres Vertretungsmandates für die Bevölkerung um die Einforderung einer schriftlichen Begründung. gebeten. Für die Bevölkerung sind Formulierung wie „die Gesetzeslage gebe etwas nicht her“ sehr nebulös und für Fachleuten sollte es recht einfach sein, klare nachvollziehbare Begründungen abzugeben. Anlässlich der Ortsbegehung mit interessierten Bürgern/innen am 11. Januar wurde noch einmal der Vorschlag der Polizei vom 29. November anlässlich einer Ratssitzung in Meckenheim zum unerlaubten Schwerlastverkehr bzw. deren Unterbindung mit entsprechenden Kontrollen diskutiert. Der mögliche Platz hierzu wird von der Polizei auch gesehen. Solche Maßnahmen sind grundsätzlich planbar und werden ihre Wirkung erzielen. Es stellt sich die Frage, wurden hier bereits Schritte unternommen? Mit der Tempo 30 km/h-Anordnung auf der Rheinbacher Straße wird keine Verkehrsteilnehmergruppe über Gebühr benachteiligt, die Nutzungskonflikte werden reduziert, die Sicherheit für alle Verkehrsteilnehmer steigt. Außerdem besteht durch die Temporeduzierung die Möglichkeit Fußgängerüberwege (Querungshilfen) z. B. an der Kirche in Ersdorf anzulegen. Da die L 471 parallel zur BAB 61 verläuft ist die klassische Aufgabe einer Landstraße nicht mehr gegeben. Daher sollte eine Anordnung von Tempo 30 km/h möglich sein, wie im Verkehrskonzept vorgesehen. Als fahrradfreundliche Stadt, die Meckenheim ja sein will, ist auch zu berücksichtigen, dass einige ausgewiesenen Radwege die L 471 im Bereich der Kirche aber auch in Altendorf tangieren.

Ein weiterer Gefahrenpunkt für den Gesamtverkehr ist die Kreuzung Ahrstraße/Burgstraße/Meckenheimer Straße. Auch diese Maßnahme eines Kreisverkehrs befindet sich im Verkehrskonzept von 2004. Nach Ermessen der Bürgerinitiative könnte dort ein Kreisverkehr errichtet werden analog dem in Swisttal-Heimerzheim an der Kreuzung Kölner Straße/Vorgebirgsstraße.

Damit ist auch die Möglichkeit gegeben die angedachte Querungshilfe im Bereich der Gaststätte „Ohm Hein“ mit dem Kreisverkehr zu verbinden; hiermit würde die Möglichkeit gegeben, für jede der vier betroffenen Straßen eine barrierefreie Übergangsmöglichkeit für Fußgänger zu schaffen, ohne dass die beiden Parkflächen vor dem Ärztehaus wegfallen müssten. Straßen.NRW sieht ja, laut einer Pressemitteilung der CDU-Ortsvorsteher, die Möglichkeit von baulichen Maßnahmen im Ortseingangsbereich von Ersdorf, um die Einfahrtgeschwindigkeit in den Ort zu reduzieren.

Da die von den CDU-Ortsvorstehern in der Presse vorgestellte Verschwenkung mit der Beibehaltung einer eigenen Fahrbahn für jede Fahrtrichtung keinen wirksamen Einfluss auf die weitere Geschwindigkeit der nachfolgenden Doppelkurve, im Bereich der Kirche, hat ist der Bau einer solchen Verschwenkung im Ergebnis nicht wirkungsvoll genug, zu teuer, zu aufwendig in der Errichtung sowie der Planung und dauert viel zu lange bis zur Fertigstellung.

Eine wirksame, schnell und relativ kostengünstig zu errichtende Verengung, wie sie z. B. in Swisttal-Odendorf auf der L 71 ausgeführt ist, führt wirklich dazu, dass das Tempo reduziert wird. Diese Version ist viel schneller umzusetzen, einfacher rückbaufähig und nicht so kostenintensiv wie die Fahrbahnverschwenkung, die die Ortsvorsteher pressewirksam vorgeschlagen haben. Bei der Verengung in Odendorf auf der L 71 wird der einfahrende Verkehr gezwungen bei Gegenverkehr anzuhalten, da die Verengung hier einspurig ausgeführt ist. Hinsichtlich der Verkehrszählung, die von der Bezirksregierung übermittelt wurde, ist so eine einspurige Version auch hinsichtlich der Fahrzeugleistung und der zumutbaren Wartezeiten ausführbar. Weiterhin hat diese Ausführung den Vorteil, dass Fahrradfahrer ihre Fahrt uneingeschränkt weiterführen können. Für eine fahrradfreundliche Stadt, wie Meckenheim es sein will, keine schlechte Maßnahme.

Alle Beispiele befinden sich auf Landstraßen innerhalb des Rhein-Sieg-Kreises und dort sind dieselben Behörden ggf. sogar dieselben Mitarbeiter in die Entscheidungen über die jeweiligen Anordnungen oder Baumaßnahmen eingebunden. Lediglich die Kommune ist in den Beispielen eine andere. Mehr auf der Website der Bürgerinitiative unter: www.Bi-L471.de.

Pressemitteilung

der Bürgerinitiative Bi-L471