6. Corona-Bekämpfungsordnung
„Verstöße müssen konsequent geahndet werden“
Ordnungsamt mit Beratungs- und Kontrollfunktion
Bad Neuenahr-Ahrweiler. Die mittlerweile sechste Corona-Bekämpfungsordnung des Landes Rheinland-Pfalz regelt unter anderem, dass seit Mittwoch, 13. Mai 2020, Restaurants und Gaststätten wieder öffnen dürfen. Die Öffnung ist mit strengen Auflagen verbunden: So müssen beispielsweise die Sicherheitsabstände zwischen Gästen und der Zutritt zu den Lokalen reguliert werden. Zudem ist eine Voranmeldung und Reservierung vorgeschrieben, sowie eine Bewirtung der Gäste ausschließlich an Tischen. Das Ordnungsamt der Stadt Bad Neuenahr-Ahrweiler unterstützt die Restaurants, Gaststätten, Bars und Kneipen sowie auch den lokalen Einzelhandel bei der Umsetzung der Maßnahmen und steht ihnen beratend zur Seite.
Darüber hinaus kontrollieren die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Ordnungsamtes auch die Beachtung der Maßnahmen im öffentlichen Raum. „Bisher halten sich die allermeisten Menschen an die Kontaktbeschränkungen und Regelungen. Um den Fortbestand der Lockerungen weiterhin aufrecht erhalten zu können, müssen wir die Umsetzung der Maßnahmen jedoch weiterhin kontrollieren und Verstöße konsequent ahnden“, resümiert der Leiter der Abteilung Sicherheit, Ordnung und Verkehr Udo Schumacher.
„Wenn ich mich in der Stadt umschaue, sehe ich viele verantwortungsbewusste Bürger, die die Maßnahmen der letzten Wochen mit viel Geduld umsetzen und befolgen. Auch wenn es manchmal schwerfällt, erkennt man sehr deutlich, dass die Regeln im Umgang mit dem Virus nun seit einigen Wochen eingeübt sind. Wenig Verständnis habe ich dann für die Menschen, die sich diesen Umgangsformen bewusst widersetzen. Für diese muss dann Folgendes gelten: Wer diese Regeln heute noch immer nicht beachtet und damit sich und andere bewusst gefährdet, muss mit Konsequenzen rechnen“, so Bürgermeister Guido Orthen.
Pressemitteilung
Stadtverwaltung
Bad Neuenahr-Ahrweiler
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