Bürger für Meckenheim - BfM: Gefahrenstelle Absturzsicherung in Ersdorf

Verwaltung siehtkeinen unmittelbaren Handlungsbedarf

Verwaltung sieht
keinen unmittelbaren Handlungsbedarf

Die Höhe der kleinen Mauer beträgt hier nur ca. 40-50 cm. In diesem Bereich befindet sich ein Bürgersteig, welcher auch als Schulweg genutzt wird. Quelle: BfM

Ersdorf. Die BfM-Fraktion hat auf Anregung aus der Bürgerschaft die Verwaltung schriftlich darauf aufmerksam gemacht, dass sich im Bereich der kirchseitigen Bachdurchführung (Brücke für den Ersdorfer Bach) an der Rheinbacher Straße ein keines Mäuerchen befindet, welches als Abgrenzung des hier offen liegenden Ersdorfer Baches dient. Die Höhe der kleinen Mauer beträgt hier nur ca. 40-50 cm. In diesem Bereich befindet sich ein Bürgersteig, welcher auch als Schulweg genutzt wird.

Die Frage an die Verwaltung lautet, ob es hier nicht sinnvoll ist eine Absturzsicherung (Stichwort: Verkehssicherungspflicht) anzubringen. Nachdem zwölf Wochen vergangen waren, in denen zwei nachfragende E-Mails gesendet wurden, die auf das erste BfM-Schreiben Bezug genommen haben, hat die Verwaltung dann doch noch geantwortet und die Anregung als berechtigt eingestuft. Zitat: „Gleichwohl ist Ihre Anmerkung bezüglich der potenziellen Fallhöhe berechtigt“. Unmittelbaren Handlungsbedarf sieht die Verwaltung allerdings nicht, da dieser Bereich im Zuge der Sanierung der Oberdorfstrasse überplant wird. Aus den vergangen Jahren sei der Verwaltung noch kein Unfall bekannt.

Nach der Logik würde es vielleicht nur bei fünf Prozent der Autobahnen Mittelleitplanken geben, da an den anderen Stellen in den vergangenen Jahren der Verwaltung noch kein Unfall bekannt ist. Wie allgemein bekannt, gibt es aber auf den Autobahnen überall Mittelleitplanken … warum wohl?

Die BfM Fraktion fordert für diesen Bereich eine zumindest provisorische Absturzsicherung zum Schutz der Fußgänger anzubringen.

Pressemitteilung der

BfM