Politik | 20.01.2017

Kreisverwaltung Ahrweiler informiert über Geflügelpest

Veterinäramt hat auch Enten- und Gänsehalter kontrolliert

Keine Hinweise in untersuchten Betrieben - Stallpflicht bis 28. Februar

Kreis Ahrweiler. Nach den vorwiegend mit Hühnern besetzten Nutzgeflügel-Beständen haben die Veterinärmediziner der Kreisverwaltung Ahrweiler jetzt auch die Halter von Enten und Gänsen im Beobachtungsgebiet um den Laacher See kontrolliert. Das Ergebnis dieser zweitägigen Schutzaktion gegen die Geflügelpest: Auch diese Tiere befanden sich ausnahmslos in den Ställen. Es gab erneut keine Verstöße gegen die verordnete Stallpflicht. Nach dem Wintereinbruch ist davon auszugehen, dass Wildwasservögel verstärkt Seen und Bäche verlassen und zur Futtersuche das Umland anfliegen. Das birgt die Gefahr, dass in Freigehegen gefütterte Hausenten und Hausgänse die Wildvögel anlocken und von ihnen infiziert werden.

Im Gegensatz zu Hühnern verläuft die Geflügelpest bei Wassergeflügel meist ohne klinische Anzeichen der Erkrankung. Wenn die Infektion jedoch nicht erkannt wird, bleiben die Wasservögel Virusträger und können andere Vogelarten über einen längeren Zeitraum anstecken. Folge: Die Seuche würde sich weiter ausbreiten. Zur Erinnerung: am 20. Dezember wurde die Wildvogel-Geflügelpest bei einer toten Ente im Laacher See nachgewiesen. Daher hat das Kreis-Veterinäramt um den Fundort einen Sperrbezirk festgelegt; in Wassenach, Glees und Wehr gelten verschärfte Sicherheitsmaßnahmen. Im erweiterten Radius mit 14 weiteren Ortsgemeinden und der Stadt Bad Breisig wurde ein Beobachtungsgebiet eingerichtet. In keinem Betrieb, den die AW-Veterinäre untersucht haben, gab es Hinweise auf die Geflügelpest. Die Stallpflicht gilt bis 28. Februar im gesamten Kreis Ahrweiler. Mehr Infos unter www.kreis-ahrweiler.de. Pressemitteilung

Kreisverwaltung Ahrweiler

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