Politik | 30.12.2016

Kreisverwaltung Ahrweiler informiert über Geflügelpest

Veterinäramt kontrolliert Geflügelbestände

Keine aviäre Influenza bei Nutzgeflügel festgestellt

Kreis Ahrweiler. Das Veterinäramt der Kreisverwaltung Ahrweiler kontrolliert die Geflügelbestände im Sperrbezirk und im Beobachtungsgebiet um den Laacher See. Die Amtstierärzte haben in den vergangenen Tagen den Gesundheitszustand des Hausgeflügels - vor allem Hühner, Gänse und Puten - in 60 Beständen und Betrieben untersucht. Ergebnis: Klinische Anzeichen der Geflügelpest wurden nicht nachgewiesen. Die Amtstierärzte fordern nochmals alle Geflügelhalter im AW-Kreis auf, ihr Nutzgeflügel - falls noch nicht geschehen - beim Veterinäramt anzumelden. Kontrolliert wurden die Geflügelhaltungen im Sperrbezirk - Wassenach, Glees und Wehr im engeren Umkreis des Laacher Sees - sowie bestimmter Betriebe im Beobachtungsgebiet, 15 Kommunen im weiteren Umkreis. Darüber hinaus gilt im gesamten Kreis Ahrweiler die Stallpflicht für Nutzgeflügel. Der Verstoß gegen die Stallpflicht stellt eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit bis zu 30.000 Euro Bußgeld geahndet werden kann. Bei toten Wildenten im Laacher See ist die Wildvogel-Geflügelpest festgestellt worden. Nutzgeflügel kann mit dem Virus „Aviäre Influenza“ (Subtyp H5N8) ebenfalls infiziert werden, was im Kreis Ahrweiler bisher jedoch nicht geschehen ist. Bei Menschen wurde die Viruserkrankung nicht nachgewiesen, so das Friedrich-Loeffler-Institut (Bundesforschungsinstitut für Tiergesundheit). - Mehr Infos unter www.kreis-ahrweiler.de („Geflügelpest“).

Pressemitteilung der

Kreisverwaltung Ahrweiler

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