Politik | 26.04.2018

Öffentliche Sitzung des Bendorfer Stadtrates

Vom Behindertenbeirat bis zur Neufassung der Hundesteuersatzung

Wichtige und interessante Themen wurden beraten und beschlossen

Auch für Dackel ‚Anton‘ gilt die neue Hundesteuersatzung. GM

Bendorf. Die letzte Sitzung des Bendorfer Stadtrates begann mit einem Eilantrag des Bürgermeisters Michael Kessler zur Ergänzung der Tagesordnung. Eine dringend notwendige Entsorgung von Altlasten in dem Gewerbegebiet „In der Langfuhr“ machte diese Änderung notwendig, zu diesem Punkt berichten wir an anderer Stelle.

Nach dem Beginn der Sitzung informierte der Bürgermeister den Rat zunächst über den Sachstand zur Errichtung eines Beirats für Menschen mit Behinderungen und deren Angehörigen. Der zukünftige Behindertenbeirat soll sich aus drei Gruppierungen zusammensetzen, und zwar aus volljährigen Einwohnern der Stadt Bendorf mit einem anerkannten Behinderungsgrad, aus Vertretern der ortsansässigen Institutionen wie Wohlfahrtsverbänden und Selbsthilfegruppen und je einem Vertreter der im Stadtrat vertretenen Parteien und Gruppierungen. Bürgermeister Kessler berichtete, dass die Gespräche mit den ortsansässigen Institutionen von Beginn an positiv verlaufen sind und somit ein Grundstock an potentiellen Mitgliedern für den Beirat relativ schnell gefunden wurde. Weniger zügig gestaltete sich die Einbindung von Einwohnern der Stadt, die im April 2017 durchgeführte öffentliche Ausschreibung der Beiratsplätze für behinderte Personen erbrachte nur eine sehr geringe Resonanz. Inzwischen konnte jedoch eine ausreichende Zahl von Interessenten gefunden werden, um den Beirat zu gründen. In einem nächsten Schritt sind die Vertreter der im Stadtrat vertretenen Parteien und Gruppierungen zu benennen, ein entsprechendes Schreiben des Bürgermeisters soll in den nächsten Tagen folgen. Die Wahl der Beiratsmitglieder ist für die Juni-Sitzung des Stadtrates vorgesehen. In einem weiteren Tagesordnungspunkt befasste sich der Rat mit eingegangenen Spenden, über deren Annahme und Verwendung der Stadtrat nach den Bestimmungen des § 94 Abs. 3 GemO zu entscheiden hat. Hierbei hob Bürgermeister Kessler besonders eine Spende hervor, die zwar vom Betrag her den kleinsten Posten darstellte, deren Hintergrund aber den Respekt des gesamten Stadtrates verdient hatte. Zugrunde lag zum wiederholten Male ein Honorarverzicht von Norbert Marzlin für die Durchführung eines Englischkurses an der Volkshochschule. Der Stadtrat stimmte in seinem Beschluss einstimmig der Annahme und Verwendung der Spenden zu. Der nächste Punkt der Tagesordnung hatte die Neufassung der Hundesteuersatzung zum Inhalt. Eine Arbeitsgruppe aus Mitgliedern des Gemeinde- und Städtebundes und des Städtetages Rheinland-Pfalz hat ein mit dem Ministerium des Innern und für Sport abgestimmtes, aktualisiertes Satzungsmuster über die Erhebung der Hundesteuer erarbeitet und darin die neueste Rechtsprechung berücksichtigt. Die Hundesteuersatzung der Stadt Bendorf wurde daraufhin überarbeitet und auf das aktuelle Satzungsmuster umgestellt. Die bedeutsamste Änderung ergibt sich aus der Rasseliste für gefährliche Hunde, sogenannte „Kampfhunde“. Die derzeit geltende Hundesteuersatzung enthält eine umfangreiche Aufzählung der Rassen, bei welchen die Eigenschaft als gefährlicher Hund unwiderlegbar vermutet wird. Die Anwendung dieser Rasseliste führt in der Praxis häufig zu Schwierigkeiten, darüber hinaus besteht in der Stadt zurzeit kein Erfordernis, aus Lenkungsgründen eine so umfangreiche Rasseliste vorzuhalten. Das neue Satzungsmuster sieht lediglich drei Hunderassen vor, und zwar Pit Bull Terrier, American Staffordshire Terrier und Staffordshire Bullterrier. Im Gebiet der Stadt Bendorf werden aktuell fünf „gefährliche Hunde“ gehalten, hiervon haben sich vier als bissig erwiesen und wurden daher nach der alten Hundesteuersatzung als Kampfhunde eingestuft. Lediglich ein Hund fällt unter die aktuelle Rasseliste der Satzung, für diesen entfällt künftig der erhöhte Steuersatz von 672 Euro für gefährliche Hunde, es gilt dann der Steuersatz für den 1. Hund von 84 Euro. Für die derzeit angemeldeten Hunde – mit der Ausnahme des einen Kampfhundes gemäß Rassenliste – ergeben sich keinerlei Änderungen aufgrund der Neufassung der Hundesteuersatzung, die am 1. Juni 2018 in Kraft treten soll. Der Stadtrat stimmte dieser Satzung in der vorliegenden Form einstimmig zu. Weiter stand der umfangreiche Sachstandbericht Jugendarbeit auf der Tagesordnung, der den Mitgliedern des Stadtrats vorlag. Der Rat nahm diesen Bericht zur Kenntnis und beschloss einstimmig, den Sachstandsbericht zukünftig ausschließlich und abschließend im Jugend- und Sportausschuss zu beraten.

Erweiterung der Kita Stromberg

Im nächsten Punkt behandelte der Stadtrat erneut den geplanten Anbau an die Kindertagesstätte Stromberg. Die Erweiterung der Kita Stromberg wird erforderlich, da in den vergangenen Jahren der Bedarf an Kita-Plätzen in der Stadt Bendorf kontinuierlich gestiegen ist und sich bereits jetzt zeigt, dass die Plätze in der neu geschaffenen Kita Lohweg auf Dauer nicht ausreichen werden, um den Bedarf zu decken. Durch die zuständigen Jugendämter von Kreis und Land wird ebenfalls eine Erweiterung der Kita Stromberg befürwortet, um dem jetzt schon erkennbaren anhaltenden Mehrbedarf an Kindergartenplätzen begegnen zu können. Die Fachaufsichtsbehörden haben jedoch deutlich gemacht, dass ein Anbau von lediglich zwei Gruppenräumen nicht ausreichend sein wird, um die erforderliche Betriebserlaubnis zu erhalten. Der Sanitärbereich, die Küche sowie das Nebenraumprogramm muss den größeren Kinder- und Gruppenzahlen angepasst werden. Darüber hinaus mussten bei der durch das Architekturbüro A+ Schwenkmezger ausgearbeiteten und in der Sitzung im März vorgestellten möglichen Varianten mit einem Kostenvolumen von 1,3 bis 1,8 Millionen Euro die Forderungen und Auflagen der Bau- und Brandaufsicht, der Unfallkasse, des Gesundheitsamtes sowie der Lebensmittelüberwachung Beachtung finden. Trotz der nach wie vor unklaren Förderlage musste der Stadtrat zur weiteren Umsetzung des Projekts „Erweiterung Kita Stromberg“ die Entscheidung treffen, nach welcher der vorgestellten Varianten gebaut werden und zu welchem Zeitpunkt ein Förderantrag bei Kreis und Land gestellt werden soll. Der Stadtrat beschließt sodann einstimmig den Anbau von zwei Gruppen nach der vorgestellten Variante vier in Holzbauweise als preiswerteste Lösung zu geschätzten Gesamtkosten von 1.301.348,30 Euro, weiterhin beschließt der Stadtrat einstimmig einen Antrag auf Förderung der Maßnahme bei Land und Keis zu stellen und hiermit den Antrag auf eine verbesserte Förderung zu verknüpfen falls sich die Förderrichtlinien zu Gunsten der Stadt Bendorf verbessern. Nach der obligatorischen Einwohnerfragestunde schloss Bürgermeister Michael Kessler den öffentlichen Teil der Ratssitzung.

Auch für Dackel ‚Anton‘ gilt die neue Hundesteuersatzung. Foto: GM

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