Politik | 23.11.2016

Kreisverwaltung Cochem-Zell ordnet die Aufstallung von Geflügel für den Bereich von 500 Metern um das Moselufer an

Vorsorge treffen gegen die Vogelgrippe

Cochem. Die hohe Zahl von Todesfällen bei Wildvögeln und mehrere Ausbrüche der Geflügelpest in verschiedenen Nutzgeflügelbeständen in Deutschland und Europa innerhalb weniger Tage belegen eine erhöhte Gefahr, dass sich das Vogelgrippe-Virus (aviäre Influenza) weiter ausbreitet. Ein besonderes Risiko besteht durch direkte und indirekte Kontakte zwischen Wildvögeln und Nutzgeflügel, besonders bei Haltungen in der Nähe von Wasservogelrast- und -sammelplätzen. Daher hat die Kreisverwaltung Cochem-Zell nun die Aufstallung von Geflügel in einem Radius von 500 Metern um das Moselufer angeordnet.

„Aktuell wurde in Rheinland-Pfalz zwar noch kein Fall eines Ausbruchs des Virus bei Wild- oder Hausgeflügel festgestellt, dennoch halten wir die Aufstallung für wichtig, um die Geflügelhalter vor dem Eintrag der Geflügelpest zu schützen“, so die zuständige Dezernentin Anja Toenneßen.

Die Verfügung zur Aufstallung ist an alle bekannten gewerblichen und privaten Geflügelhalter in dem genannten Bereich ergangen. In diesem Zusammenhang fordert die Kreisverwaltung Cochem-Zell alle Geflügelhalter im Landkreis Cochem-Zell auf, die ihrer Pflicht zur Meldung des gehaltenen Geflügelbestands bisher noch nicht nachgekommen sind, dies unverzüglich beim Veterinäramt nachzuholen.

Neben der gegen ein Eindringen von Wildvögeln gesicherten Aufstallung haben die Geflügelhalter besonders folgende Sicherheitsmaßnahmen zu beachten: Tragen von geeigneter Schutzkleidung, strikter Schuhwechsel vor dem Betreten der Ställe, Verwendung von geeigneten Desinfektions-matten und -bädern zur Stiefelbehandlung vor dem Stallzugang, hygienische Reinigung der Hände vor dem Kontakt mit den Tieren des Bestands. „Die Übertragung des Virus erfolgt in der Regel nicht über die Luft, sondern durch einen direkten Kontakt mit den infizierten Tieren oder durch den Kontakt mit verunreinigten Materialen wie Einstreu, Gerätschaften, Schuhwerk, Schutzkleidung sowie Fahrzeugen“, erklärt Toenneßen die Notwendigkeit der Regelungen.

Nicht nur die Geflügelhalter an der Mosel, sondern alle Geflügelhalter sollten Vorsichtsmaßnahmen treffen, um den Eintrag der Geflügelpest zu vermeiden. Da besonders Wildvögel ein Reservoir für die Erreger der Geflügelpest darstellen, ist es für alle Geflügelhalter wichtig, jeden direkten und indirekten Kontakt zwischen Geflügelhaltungen und Wildvögeln so weit wie möglich auszuschließen.

So ist sicherzustellen, dass die Tiere nur an Stellen gefüttert werden, die für Wildvögel unzugänglich sind, dass die Tiere nicht mit Oberflächenwasser, zu dem Wildvögel Zugang haben, getränkt werden und dass Futter, Einstreu und sonstige Gegenstände, mit denen Geflügel in Berührung kommen, hygienisch gelagert werden.

Treten Verluste von mindestens drei Tieren bei einer Bestandsgröße von bis zu 100 Tieren oder mehr als zwei Prozent bei einer Bestandsgröße von mehr als 100 Tieren auf oder kommt es zu einer erheblichen Veränderung der Legeleistung beziehungsweise der Gewichtszunahme, so muss unverzüglich eine Untersuchung durch einen Tierarzt erfolgen, um eine Infektion mit dem aviären Influenzavirus auszuschließen.

In Geflügelbeständen, in denen ausschließlich Enten und Gänse gehalten werden, gilt dies, sobald über einen Zeitraum von vier Tagen mehr als die dreifache Menge der Tiere sterben oder die Lege-leistung sowie die Gewichtszunahme um mehr als fünf Prozent abnimmt.

Liegen viele tote Vögel (Schwäne, Enten, Störche) an einem Ort, ist das Veterinäramt zu informieren. Mehrere tote Tiere deuten auf Krankheiten hin, was nicht immer das Vogelgrippe-Virus sein muss. Im Herbst sterben viele Vögel an Entkräftung, da sie nicht genug Energie für den Vogelzug haben. Einzelne tote Vögel im Garten sind daher kein Grund zur Sorge.

Das Veterinäramt weist ausdrücklich darauf hin, dass tote Vögel nicht angefasst werden sollten. Die vollständige Verfügung gibt es unter www.cochem-zell.de. Für weitere Fragen steht das Veterinäramt der Kreisverwaltung Cochem-Zell unter Telefon (0 26 71) 6 11 70 oder per E-Mail an veteri-naeramt@cochem-zell.de zur Verfügung.

Pressemitteilung der

Kreisverwaltung Cochem-Zell

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