WGS-Fraktion fordert Überarbeitung der Baumschutzsatzung
Koblenz. Nach Inkrafttreten der Baumschutzsatzung im Jahr 2021 hat sich herausgestellt, dass diese Satzung Baumbesitzer vor hohe finanzielle Belastungen stellt. Besonders §8, der die Art der Ersatzpflanzungen beschreibt, führt zu enormen Kosten für den Baumbesitzer. Die Satzung schreibt vor, dass der Ersatzbaum, gemessen in 1 m Höhe, einen Mindestumfang von 18 cm haben muss. Bäume dieses Umfangs sind ca. 2,50 hoch und die Preise liegen bei über 600 Euro. Alleine kann man solch einen Baum nicht einpflanzen; er muss angeliefert und eingepflanzt werden. Rechnet man die Kosten für die Fällung des kranken Baumes und die Bearbeitungsgebühr für die städtische Genehmigung noch hinzu fallen schnell Kosten von 1500 Euro für einen Baum an.
„Bei dieser Satzung wird derjenige gestraft, der in der Vergangenheit Bäume gepflanzt, gepflegt und dadurch jahrelang etwas für das Klima getan hat,“ so Torsten Schupp, Fraktionsvorsitzender der Wählergruppe Schängel. „Auch muss man sich als Gartenbesitzer mit Blick auf dieses finanzielle Risiko überlegen, ob man heute noch Bäume in seinem Garten anpflanzt.“
Die WGS hat deshalb in der letzten Stadtratssitzung gefordert, die Baumschutzsatzung zu überarbeiten. „Eine Ersatzpflanzung sollte so vorgenommen werden können, dass man diese als Eigentümer selbst bewerkstelligen kann, d.h. es muss auch erlaubt sein, kleinere, also jüngere Bäume zu pflanzen,“ argumentiert Anna Maria Plato, Ratsmitglied der WGS. Auch die anderen Paragrafen sollten auf ihre Alltagtauglichkeit überprüft und gegebenenfalls überarbeitet werden. Die WGS freut sich und ist dankbar, dass die Verwaltung hier ebenfalls Handlungsbedarf sieht und demnächst einen neuen Entwurf der Baumschutzsatzung in den Gremien vorstellt. Pressemitteilung der
WGS-Fraktion Koblenz
