Politik | 13.06.2025

Freie Wähler Mayen im Gespräch mit Beitragspflichtigen

WKB-Abrechnungsgebiet „Stadtkern“ und seine Stolpersteine

Aktuell läuft die Anhörung zum WKB-Abrechnungsgebiet „Stadtkern“ noch und betroffene Bürgerinnen und Bürger können vom 23. bis 26. Juni 2025 die Beratungstage beim städtischen Betriebshof nutzen. Foto: Hans-Georg Schönberg

Mayen. Bei der letzten FWM-Klausurtagung wurde erneut ausführlich über die Erhebung von wiederkehrenden Ausbaubeiträgen für Straßen gesprochen. Dem vorausgegangen sind Anfang Mai insgesamt 5451 Informationsschreiben zur Anhörung an alle Beitragspflichtigen im Abrechnungsgebiet „Stadtkern“, von der Stadtverwaltung versendet worden. Aktuell läuft diese Anhörung noch und betroffene Bürgerinnen und Bürger können noch vom 23. bis 26. Juni 2025 den Beratungstag nutzen. „Da die Telefonhotline (0 26 51) 70 29 02 -70) nur vom 19. bis 28. Mai im Betrieb war, ist es wichtig zu wissen, dass man für einen Beratungstermin vorab eine Terminabsprache mit der zuständigen Mitarbeiterin Frau Hermes (02651 702902-63) zu vereinbaren hat. Ansonsten fährt man vergebens zum Betriebshof“, so der FWM-Fraktionsvorsitzende Hans-Georg Schönberg.

Da sich inzwischen herausstellt, dass nicht automatisch alle Daten im Feststellungsbogen des Informationsschreibens aktuell bzw. korrekt sind, empfehlen die Freien Wähler eine sorgfältige Prüfung der Beitragsmaßstäbe. So ist es durchaus denkbar, dass ein Aufschlag von 10 % für eine gewerbliche Nutzung eines Mieters veranschlagt wurde, obwohl dieser gar nicht mehr im betroffenen Gebäude wohnt. Wer diesen fehlerhaften Aufschlag nicht korrigieren lässt, erhält in den nächsten Monaten den Beitragsbescheid von der Stadtverwaltung mit dem 10%igen Zuschlag. Dann hilft nur noch der formelle Widerspruch, der dann möglicherweise einer Gebührenpflicht unterworfen wird.

Betroffene sollten sich auch melden, wenn möglicherweise ein Härtefall vorliegt. So hat sich zum Beispiel ein Bürger an die FWM-Fraktion gewandt und geschildert, dass er eine Wohnung in einem offensichtlich nicht gewerblich genutzten Mehrfamilienhaus mit 32 Wohneinheiten besitzt und trotzdem für eine gewerbliche Nutzung eines Mieters ein Aufschlag von 10 % veranschlagt wurde. Bei der Recherche stellte sich heraus, dass eine Person Zeitungen austrägt und dafür ein Gewerbe angemeldet hat. Dies war für die Stadtverwaltung der Anlass, einen Artenzuschlag von 10 % für alle 32 Wohneinheiten zu erheben, mit der Folge, dass 400 Quadratmeter mehr beitragspflichtige Fläche für diese Wohneinheiten berechnet wurden. Zwar hat die Verwaltung die Satzung richtig umgesetzt, aber das kann so nicht in Ordnung sein und bleiben, erklärt Hans-Georg Schönberg bei einem Gespräch mit dem Oberbürgermeister Meid bei der gestrigen Haupt- und Finanzausschusssitzung. Da dieser Fall auch deutlich macht, dass zwar alle Daten im Feststellungsbogen des Informationsschreibens korrekt sein können, aber offenkundig ein Härtefall darstellt, ist ein Sachgespräch auch mit den politischen Vertretern ratsam. Schließlich berät, entscheidet und beschließt der Stadtrat die Satzung und entscheidet, ob eine Satzungsänderung zukünftig erforderlich und sinnvoll ist.

Pressemitteilung

Freie Wähler Mayen

Aktuell läuft die Anhörung zum WKB-Abrechnungsgebiet „Stadtkern“ noch und betroffene Bürgerinnen und Bürger können vom 23. bis 26. Juni 2025 die Beratungstage beim städtischen Betriebshof nutzen. Foto: Hans-Georg Schönberg

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