CDU Erpel nimmt Stellung
WKB Urteil des OVG
Erpel. Ein paar Erpeler BürgerInnen hatten in einem Musterverfahren gegen ihre WKB-Bescheide geklagt und erstinstanzlich Recht bekommen. Die Satzung sei nichtig, da Erpel und Orsberg gemeinschaftlich als ein Abrechnungsgebiet zu behandeln seien. Im Ortsgemeinderat wurde im April nach anwaltlicher Beratung mehrheitlich entschieden, gegen dieses Urteil in Berufung zu gehen.
Das OVG hat nun leider die Zulassung der Berufung abgelehnt. Als Konsequenz muss nun die bestehende Satzung geändert werden und nur ein Abrechnungsgebiet vorsehen.
„Wir von der CDU Erpel nehmen diese Entscheidung mit Bedauern an, können sie aber inhaltlich nicht nachvollziehen, da in unseren Augen der vom Bundesverfassungsgericht ausdrücklich zugestandene Gestaltungsspielraum der Kommunen und die tatsächlichen örtlichen Gegebenheiten nicht ausreichend berücksichtigt wurden.
Trotzdem ist eines der von uns mit der Rechtsmitteleinlegung verfolgten Ziele erreicht und wir haben nun durch das Urteil des OVGs langfristige, rechtliche Sicherheit. Und auch wenn gemäß dem Urteil erst einmal nur die streitgegenständlichen Bescheide nichtig sind, werden wir uns im Rat dafür einsetzen, eine faire Umsetzung des Urteils für alle Bürgerinnen und Bürger zu ermöglichen.
Wir bedauern, dass entgegen dem Willen des Gemeinderates nun alle abrechnungsrelevanten BürgerInnen Orsbergs nachträglich Bescheide für den Ausbau der Rieslingstraße erhalten werden. Und das für eine verhältnismäßig geringe Beitragsminderung der Kläger.
Wir streben an, dass die Neuberechnung und Zustellung der korrigierten Bescheide noch in diesem Jahr erfolgt, damit alle Betroffenen zeitnah Sicherheit über die Beträge erhalten und auf die Ortsgemeinde keine weiteren finanziellen Einbußen aufgrund von Verjährungsfristen zukommen.
Pressemitteilung
CDU Erpel
