Stadtrat Bad Neuenahr-Ahrweiler:
Wahl der Schöffen und Hilfsschöffen
Interessenten können sich bis zum 10. Mai bewerben
Bad Neuenahr-Ahrweiler. In diesem Jahr sind bundesweit die Schöffen und Hilfsschöffen für die Amtszeit von 2019 bis 2023 zu wählen. Der Stadtrat schlägt die Kandidaten dem Schöffenwahlausschuss beim Amtsgericht vor, der in der zweiten Jahreshälfte 2018 aus diesen Vorschlägen die Haupt- und Hilfsschöffen wählen wird.
Schöffen üben das Richteramt während einer Hauptverhandlung in vollem Umfang und mit gleichem Stimmrecht wie die Richter beim Amtsgericht aus. Das Amt eines Schöffen ist ein Ehrenamt. Es kann nur von Deutschen ausgeübt werden. Zu dem Amt eines Schöffen sollen beispielsweise nicht berufen werden: Personen, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, Personen, die das 70. Lebensjahr vollendet haben, Personen, die nicht in der Gemeinde wohnen. Die Stadt Bad Neuenahr-Ahrweiler stellt derzeit die Vorschlagsliste für die Wahl der Schöffen und Hilfsschöffen für die Amtsperiode 2019 bis 2023 auf. Interessenten können sich für das Schöffenamt bis Donnerstag, 10. Mai bei der Stadtverwaltung Bad Neuenahr-Ahrweiler bewerben. Entsprechende Formulare sind im Bürgerbüro erhältlich oder stehen im Internet unter www.bad-neuenahr-ahrweiler.de unter Stadtverwaltung, Rathaus & Bürgerservice, Bürgerservice, Formulare zur Verfügung.
Weitere Informationen zu den Aufgaben eines Schöffen und der Schöffenwahl können dem Internet unter www.schoeffenwahl.de entnommen werden. Zudem steht die Stadtverwaltung Bad Neuenahr-Ahrweiler unter Tel. (0 26 41) 87-112 für weitere Auskünfte zur Verfügung.
Pressemitteilung
Stadt Bad Neuenahr-Ahrweiler
