Kreisverwaltung informiert über Fristen und Vorschriften
Wahlvorschläge rechtzeitig einreichen
Am 26. Mai ist großer Wahltag: Kommunalwahlen und Europawahl finden statt
Kreis MYK. Im Landkreis Mayen-Koblenz werden die 50 Kreistagsmitglieder sowie alle kreisangehörigen Ortsbeiräte, Ortsgemeinde-, Stadt- und Verbandsgemeinderäte, ehrenamtliche Ortsvorsteher, Orts- und Stadtbürgermeister gewählt. Die Frist zum Einreichen von Wahlvorschlägen läuft bereits am 8. April, 18 Uhr, ab. Es ist jedoch ratsam, die Vorschläge deutlich früher einzureichen. „So können wir im Bedarfsfall auf formelle Mängel hinweisen, die den Wahlvorschlag möglicherweise ungültig machen würden“, erklärt Manuela Böttner von der Kreisverwaltung. Wahlvorschläge können beim zuständigen Wahlleiter oder der jeweiligen Verbandsgemeinde- oder Stadtverwaltung eingereicht werden. Abgabe der Kreistagswahlvorschläge: Kreisverwaltung, Bahnhofstraße 9, Zimmer 233 (2.OG), Koblenz bei Manuela Böttner, Tel. (0 26 1) 10 82 17, E-Mail: wahlen@kvmyk.de. Weitere Informationen gibt es auf der Homepage der Kreisverwaltung (www.kvmyk.de) unter dem Suchbegriff Kommunalwahl und auf der Internetseite des Landeswahlleiters: www.wahlen.rlp.de.
Pressemitteilung der
Kreisverwaltung Mayen-Koblenz
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