Gemeinderat Waldorf tagte
Waldorf führt wiederkehrende Straßenausbaubeiträge ein
Ausweisung von Parkflächen im Frankener Weg beschlossen
Waldorf. Eine grundlegende Änderung im Ausbaubeitragsrecht stand im Mittelpunkt der Gemeinderatssitzung am 28. September 2022 in Waldorf. Der Rat beschloss eine Satzung zur Erhebung von wiederkehrenden Beiträgen für den Ausbau von Verkehrsanlagen der Gemeinde Waldorf. Mit dem Landesgesetz zur Änderung des Kommunalabgabengesetzes (KAG) hat der Landesgesetzgeber am 5. Mai 2020 die grundsätzliche flächendeckende Einführung des wiederkehrenden Straßenausbaubeitrages bis spätestens 1.1.2024 für alle Kommunen in Rheinland-Pfalz beschlossen. Der von der Kommunalberatung Rheinland-Pfalz erstellte Entwurf wurde von Dr. Gerd Thielmann (Gemeinde- und Städtebund Rheinland-Pfalz) vorgestellt und erläutert. Als wesentliche Festsetzungen wurde der Gemeindeanteil auf 30 Prozent festgelegt. Nach eingehender Beratung beschloss der Gemeinderat Waldorf einstimmig die Satzung zur Erhebung von wiederkehrenden Beiträgen für den Ausbau von Verkehrsanlagen der Gemeinde Waldorf. Die Satzung tritt zum 1. Januar 2023 in Kraft.
Ortsbürgermeister Hans Dieter Felten informierte den Rat darüber, dass die Verbandsgemeinde Bad Breisig eine neue Webseite erstellt habe. Es stellte sich die Frage, ob die Ortsgemeinde eine eigene Webseite erstellen oder sich über die Webseite der VG präsentieren soll. Diese Webseite wird von der VG gepflegt. Man war einstimmig der Auffassung, vorerst diese Möglichkeit in Anspruch zu nehmen. Angesichts der sich zuspitzenden Situation auf dem Energiemarkt hatte die Verbandsgemeindeverwaltung Bad Breisig eine Liste erstellt, aus der Energieeinsparpotenziale im Bereich der Ortsgemeinde Waldorf ersichtlich sind. Der Gemeinderat nahm die Informationen zur Kenntnis. Die Verwaltung prüft jeden einzelnen Punkt der Liste auf kurz-, mittel- und langfristige Umsetzbarkeit. Änderungen und insbesondere Ergänzungen können jederzeit der Verwaltung übermittelt werden. Die Parksituation im „Frankener Weg“ ist derzeit unbefriedigend. Um hier ein geordnetes Parken in Zukunft zu gewährleisten, beschloss der Gemeinderat, nach Anhörung der Straßenverkehrsbehörde Parkflächen markieren zu lassen sowie ein eingeschränktes Halteverbot gem. StVO mit Verkehrszeichen 286 und dem Zusatz „Parken nur in gekennzeichneten Flächen“ anzuordnen. Die genaue Festlegung der Parkflächen soll in einem Termin mit der Verwaltung erfolgen.
Ärger bereitet der Ortsgemeinde dagegen die Entsorgung von Hundekot in den an den Standorten der Ruhebänke angebrachten Abfalleimern. Die Gemeinde weist darauf hin, dass die Hinterlassenschaften der Hunde von den Hundehaltern in der häuslichen Mülltonne zu beseitigen sind. Hier appelliert man an die Einsicht der Hundehalter.
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