Vier weibliche Angeklagte stehen ab nächstem Dienstag vor Gericht

Was spielte sich abim Kindergarten Antweiler?

Antweiler. Wegen des Tatvorwurfes der Misshandlung von Schutzbefohlenen in Antweiler, steht ab dem 8. Mai Claudia W. mit drei weiteren Mitangeklagten in Koblenz vor Gericht.

Die Staatsanwaltschaft legt den vier weiblichen Angeklagten im Alter von zwischenzeitlich 48, 31, 34 und 55 Jahren u.a. die Misshandlung Schutzbefohlener, Freiheitsberaubung sowie Nötigung zur Last. Hierbei sollen die Angeklagten, die als Erzieherinnen in einer Kindertagesstätte beschäftigt waren, in unterschiedlichen Beteiligungsformen in der Tagesstätte betreute Kinder misshandelt, eingesperrt oder mit nicht statthaften Mitteln zu bestimmten Verhaltensweisen gezwungen haben.

In der Meldung der Justizmedienstelle des Landgerichts Koblenz heißt es weiter: „Die aus dem Jahre 2015 stammende Anklageschrift war zunächst bei einer anderen Strafkammer des Landgerichts Koblenz anhängig, die aufgrund der zu diesem Zeitpunkt außerordentlich hohen Anzahl der dort anhängigen und nach den verfassungsrechtlichen Vorgaben vorrangig zu bearbeitenden Haftsachen nicht zeitnah über die Eröffnung des Hauptverfahrens entscheiden konnte.

Das Verfahren ist daher im April 2017 nach entsprechender Überlastungsanzeige der vormals zuständigen Strafkammer von einer anderen Kammer übernommen worden. Diese hat unmittelbar nach Übernahme des Verfahrens eine aussagepsychologische Begutachtung in Auftrag gegeben. Bei Anklagevorwürfen, die auf den Aussagen sehr junger Kinder beruhen, ist dies ein gängiges Vorgehen. Derartige „ergänzende Beweiserhebungen“ sind nach § 202 der Strafprozessordnung als mögliche Grundlage für die Entscheidung über die Eröffnung des Hauptverfahrens vorgesehen. Im Rahmen einer solchen aussagepsychologischen Begutachtung sind umfangreiche Fragestellungen zu klären, die nur nach zeitlich intensiver Begutachtung zuverlässig beantwortet werden können. Unmittelbar nach Eingang des Gutachtens hat die Kammer über die Zulassung der Anklage und die Eröffnung des Hauptverfahrens entschieden und die nunmehr festgesetzten Hauptverhandlungstermine bestimmt.“

Bis Anfang/Mitte Juli wurden 12 Forsetzungstermine angesetzt.