Politik | 27.11.2023

VG Rhein-Mosel gab Einblick in die tägliche Arbeit des Kommunalen Vollzugsdienstes (KVD) - Erkenntnisse in Kleiner Anfrage erarbeitet

Wefelscheid hospitiert bei Kommunalem Vollzugsdienst

Stephan Wefelscheid hospitierte beim Kommunalen Vollzugsdienst der VG Rhein-Mosel. Das Tragen der Schutzweste gehörte dazu.  Foto: Freie Wähler

Kobern-Gondorf.Der Satz „Nichts ist so spannend wie das echte Leben“ beschreibt den authentischen Einblick in das Arbeiten des Kommunalen Vollzugsdienstes wohl am besten. „Kein ungefährlicher Job, den die Beamten des Kommunalen Vollzugsdienstes in der VG Rhein-Mosel, der mit etwa 27.000 Einwohnern nach Weißenthurm zweitgrößten Verbandsgemeinde im Landkreis Mayen-Koblenz, verrichten“, berichtet Stephan Wefelscheid, rechtspolitischer Sprecher der Freie Wähler-Landtagsfraktion, nach seiner eintägigen Hospitation. Deshalb hieß es gleich zu Beginn für ihn erstmal: Schutzweste anlegen, bevor er den zuständigen Beamten in seinem Spätdienst begleiten durfte. „Im Gespräch mit dem Beamten und meinen eigenen Erlebnissen in dieser Schicht habe ich schnell gemerkt, wie vielfältig, aber auch anspruchsvoll, die Arbeit ist. Man weiß nie genau, was einem begegnet. Planen kann man hier nur bedingt“, bekundete der Koblenzer Landtagsabgeordnete Wefelscheid den Beamten seinen Respekt.

Seit 1999 gibt es den zentralen Kommunalen Vollzugsdienst in Rheinland-Pfalz, an den sich alle Einwohner mit vielen verschiedenen und akuten Belangen wenden können. Das Aufgabengebiet ist breit gefächert und umfasst neben dem Vollzug des Polizei- und Ordnungsbehördengesetzes (POG) sowie den Kontrollen der örtlichen Satzungen und Verordnungen auch den Vollzug weiterer bundes- und landesgesetzlicher Regelungen. „Wer glaubt, dass wir uns, nur‘ mit der Verkehrsüberwachung beschäftigen, irrt. Der KVD ist in erheblichem Umfang mit kriminalpräventiven Aufgaben im Sinne einer, sauberen und sicheren Verbandsgemeinde‘ betraut. Es freut mich außerordentlich, dass sich auch mal ein Landtagsabgeordneter live meine Arbeit anschaut und sich mit mir zu aktuellen Problemlagen und Herausforderungen der Blaulichtfamilie, etwa hinsichtlich der Möglichkeit der Einbeziehung von Kommunalen Vollzugsbeamten beim Tragen von Bodycams, austauscht“, so der Mitarbeiter des KVD.

„Aus dem Tag mit dem KVD nehme ich wichtige Impulse für meine Arbeit im Landtag mit. Der KVD ist als erster Ansprechpartner für die Bürger rund um das Thema Sicherheit und Ordnung ein wichtiges Bindeglied zwischen Verwaltung und Bürger“, resümiert Wefelscheid nach seiner Hospitation. „Die rechtlichen und faktischen Hürden sind schon enorm, mit denen der KVD tagtäglich konfrontiert ist. Ich habe erlebt, wie eine einfache Personenabfrage über die Polizeidienststelle zur Herausforderung werden kann, weil der KVD keine Funkanbindung zum Polizeifunk besitzt und auch das Mobilfunknetz im Moseltal punktuell Funklöcher aufweist. Ich habe dies zum Anlass genommen, mich im Wege einer Kleinen Anfrage näher mit den Zuständigkeiten und Kompetenzen des Kommunalen Vollzugsdienstes in Rheinland-Pfalz zu befassen. Denn ein funktionsfähiger KVD ist in unseren Gemeinden unabdingbar und ein Dienst am Bürger“, konstatiert Wefelscheid.

„Die Beantwortung meiner Kleinen Anfrage hat gezeigt, dass man angesichts der gestiegenen Anforderungen an dieses Amt auch über eine bessere materielle Ausstattung des Kommunalen Vollzugsdienstes nachdenken muss. Sei dies die Ausstattung mit Bodycams oder die Ausrüstung mit Sondersignalanlagen wie Blaulicht. Gut ist, dass im Rahmen der anstehenden Änderung der KomVollzBV RP 2007 das in §5 Abs.2 enthaltene sogenannte Blaulichtverbot gestrichen werden soll. Aufgrund der bundesrechtlichen Regelungslage in §52 Abs.3 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung –StVZO- können Fahrzeuge des Kommunalen Vollzugsdienstes dann zwar nicht standardmäßig mit Sondersignalanlagen ausgerüstet werden. Nach Aufhebung des Blaulichtverbots in der Landesverordnung besteht für die Kommunen aber die Möglichkeit, gemäß § 70 StVZO beim Landesbetrieb Mobilität bei entsprechend nachgewiesenem Bedarf eine Ausnahme von der Vorschrift des §52 Abs.3 StVZO zu beantragen. Das ist eine sehr gute Nachricht. In diesem Kontext bin ich auch auf die vom Innenministerium angeführten anstehenden Änderungen der landesrechtlichen Voraussetzungen für eine Teilnahme der kommunalen Vollzugskräfte am BOS-Digitalfunk sehr gespannt. Hier werde ich weiter nachfragen“, erklärt Stephan Wefelscheid.

Pressemitteilung des

Büro von Stephan Wefelscheid

Stephan Wefelscheid hospitierte beim Kommunalen Vollzugsdienst der VG Rhein-Mosel. Das Tragen der Schutzweste gehörte dazu. Foto: Freie Wähler

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