Politik | 27.10.2020

Koblenz erreicht Corona-Alarmstufe „rot“

Weitreichende Maßnahmen stehen bevor

Maskenpflicht im öffentlichen Raum für die Stadtteile Altstadt, Mitte und Süd

Symbolbild.Foto: geralt/Pixabay

Koblenz. Die Stadt Koblenz hat die Corona-Alarmstufe des Landes erreicht, denn die Zahl der Neuinfizierten pro 100.000 Einwohner liegt aktuell über 50. Daher hat am Montag, 26. Oktober, die Corona-Taskforce getagt, in der neben Oberbürgermeister David Langner und Bürgermeisterin Ulrike Mohrs Vertreter des Landes und des Gesundheitsamtes zusammenkommen, um Maßnahmen zu beraten, mit denen das Infektionsgeschehen gesenkt werden kann. Deswegen wird von der Stadtverwaltung eine Allgemeinverfügung erlassen, in der eine Vielzahl von Regeln genannt sind, die die Bürgerinnen und Bürger sowie Vereine und Gewerbetreibende zu beachten haben. Die Maßnahmen stellten OB Langner und Bürgermeisterin Mohrs heute öffentlich vor.

Maßnahmen im Überblick A-H-A-Regel beachten

  • So gilt etwa eine Maskenpflicht im öffentlichen Raum für die Stadtteile Altstadt, Mitte und Süd von 20:00 bis 5:00 Uhr.
  • In der Gastronomie dürfen nur mehr maximal 5 Personen oder 2 Haushalte an einem Tisch sitzen. Es gibt keinen Thekenbetrieb und kein Buffetangebot mehr.
  • Der Verkauf von Alkohol ist Sonntag bis Donnerstag ab 23:00 Uhr und Freitag und Samstag ab 01.00 Uhr verboten.
  • Messen und Spezialmärkte sind nicht mehr möglich.
  • In Hallenbädern gilt eine Personenbeschränkung auf 1 Person pro 20 m². Im Badebetrieb sind Zeitslots für die Nutzenden einzurichten. Duschen und Umkleiden dürfen nur von Einzelpersonen genutzt werden.
  • In Kirchen, Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften gilt eine Maskenpflicht auch am Platz, ebenso wie in Kinos, Theatern, Konzerthäusern oder Kleinkunstbühnen.
  • Museen, Gedenkstätten, Galerien, Schlösser und Ausstellungen dürfen nur von 1 Person pro 20 m² besucht werden.
  • Bei öffentlichen Veranstaltungen im Außenbereich wird die Zahl der Teilnehmenden auf max. 250 Personen (20 Prozent-Regel findet keine Anwendung) begrenzt. In Innenräumen gilt bei öffentlichen Veranstaltungen eine Begrenzung auf maximal 50 Personen (20 Prozent-Regel findet keine Anwendung)
  • Bei privaten Veranstaltungen gilt eine Begrenzung der Teilnehmenden auf max. 25 Personen im öffentlichem Raum sowie auf angemieteten oder zur Verfügung gestellten Räumlichkeiten oder Flächen.

Allerdings empfehlen OB Langner und Bürgermeisterin Mohrs dringend es bei privaten Feiern bei maximal 10 Personen zu belassen. Ferner appellieren beide, die bekannten A-H-A-Regel zu beachten, um das Infektionsgeschehen zu bremsen.

Die Allgemeinverfügung gilt von Donnerstag, 29. Oktober 0.00 Uhr bis Montag, 30.11.2020.

Pressemitteilung Stadt Koblenz

Symbolbild.Foto: geralt/Pixabay

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