Landesstraße 207 - Böschungssicherung bei Alken mit derzeitiger Vollsperrung
Wer zahlt die Zeche?
Nörtershausen. Die Pressemitteilung des Landesbetriebes Mobilität Rheinland-Pfalz Cochem-Koblenz lautete im Oktober des vergangenen Jahres wie folgt: „Ab Montag, 26. Oktober 2015, beginnen die Arbeiten zur Böschungssicherung auf der freien Strecke zwischen Alken und Nörtershausen im Kreis Mayen-Koblenz. Alle Arbeiten erfolgen unter halbseitiger Verkehrsführung, lediglich der Schwerlastverkehr / Busverkehr muss für einen Zeitraum von zirka zwei Wochen umgeleitet werden. Die Baukosten von rund 390.000 Euro werden durch das Land Rheinland-Pfalz getragen. Die gesamten Arbeiten werden voraussichtlich im Herbst 2015 abgeschlossen sein.“ Was war geschehen? Aufgrund der Baugrundverhältnisse und dem steilen Hanggelände kam es auf einer Länge von zirka 200 Metern zu einer Rutschung im Böschungsbereich. Das machte den Neuaufbau der talseitigen Böschung nach statischen Erfordernissen nötig. Dazu wendet man das Hydrozementationsverfahren an, dabei wird der vorhandene Boden mit Zement vermischt und erhält so eine entsprechende Festigkeit. Nach der Stabilisierung wird der Fahrbahnbelag erneuert. Soweit – so gut! Jetzt haben wir Ende Februar 2016 und diese Maßnahmen sind noch längst nicht abgeschlossen.
Zusätzliche Schäden führten zur Vollsperrung
Im Gegenteil, weil das Fahrverbot für Fahrzeuge über 3,5 Tonnen immer wieder missachtet wurde, entstanden zusätzliche Schäden, die jetzt eine Vollsperrung im Bereich Alkener Berg erforderlich machte. Dazu die Pressemitteilung des LBM Cochem-Koblenz: „Die Arbeiten wurden erforderlich, da trotz LKW-Verbot Schwerlastverkehr die Baustelle passierte. Die hierdurch entstandenen Schäden müssen vor Verkehrsfreigabe der L 207 behoben werden, um die allgemeine Verkehrssicherheit zu gewährleisten. Die Maßnahme dauert voraussichtlich ab Montag 22. Februar bis Montag 29. Februar 2016.“ Auf Anfrage teilte der LBM mit, dass die L 207 voraussichtlich im März wieder zu befahren ist. Eine gänzliche Sperrung für den die Schäden verursachenden Schwerlastverkehr hält die Behörde für nicht erforderlich: „Die L 207 ist eine wichtige Strecke für den Schwerlastverkehr, um vom Moseltal zum Hunsrück zu gelangen. Weitere Umwege, zum Beispiel über die Autobahn, werden häufig dann nicht genutzt.“ Für den LBM wäre es zwar theoretisch wünschenswert, den Schwerlastverkehr generell von dieser Straße zu entfernen, man befürchtet aber dann eine Verlagerung auf andere Straßen mit erheblich größerem Fahrweg für den LKW-Straßennutzer. Also eine wirtschaftliche Überlegung im Sinne der LKW-Straßennutzer? Tatsache ist, dass diese Strecke von LKWs zur Abkürzung und aus wirtschaftlichen Gründen genommen wird um Maut zu sparen. Da stellt sich die Frage, ob es nicht im Sinne der Steuerzahler ist, anstatt für immer wiederkehrende Instandsetzung Steuergelder zu verpulvern, Maut einzunehmen. Denn in diesem Bereich bieten sich vom Hunsrück an die Mosel zwei Autobahnauffahrten- Buchholz und Pfaffenheck- an, die über Dieblich an die Mosel und in alle Richtungen führen. Und natürlich den Schwerlastverkehr von der Mosel in den Hunsrück. Jetzt läuft dieser, bis auf widerrechtliche Ausnahmen, auch ohne die L 207 und die genannten Ausweichmöglichkeiten werden seit Oktober 2015 genutzt. Die Situation aus Sicht der Polizei sieht der Dienststellenleiter in Brodenbach Andreas Wich-Glasen wie folgt: „Im Blick auf die vergangenen Jahre kann man sagen, dass sich im ´Alkener Berg` der L 207 immer wieder mal vereinzelt Großfahrzeuge (Reisebusse/LKW) festgefahren haben. Dies ist aber nicht die Regel. Im Gegenteil, bis auf die wenigen Ausnahmen, kommen alle Großraumfahrzeuge unfallfrei über die Strecke. Häufig lag die Ursache des Festfahrens dann nicht am überdimensionierten Gespann, sondern in der mangelnden Erfahrung auf dem Fahrersitz. Nicht immer wird die Polizei hinzugerufen, so dass es hier sicherlich auch ein nicht unwesentliches Dunkelfeld gibt!“
Unfallstatistik ist unauffällig
Unfallfrei heißt aber nicht ohne verursachte Schäden, die in den engen Kurven fast unausweichlich sind. Eine allgemeine Verkehrsunfallanalyse für das Jahr 2015 weist auf der L 107 insgesamt 36 Verkehrsunfälle aus, die Hälfte davon waren Wildunfälle. Bei sieben Verkehrsunfällen wurden Menschen verletzt. Bei fünf Unfällen waren Motorradfahrer beteiligt, die zu schnell fuhren oder Fehler beim Überholen machten. Nur ein Großraumfahrzeug ist in dieser Statistik aufgeführt. Ein Tieflader fuhr sich im Bereich der jetzigen Baustelle fest und beschädigte Fahrbahn und Leitplanke. Kurz zuvor hatte dieser sich im Bereich Winningen schon mal festgefahren, so dass auf mangelnde Fahrpraxis geschlossen werden konnte. Unfallschäden an Straßen und Einrichtungen werden von der Polizei an die Straßenmeistereien gemeldet. Die L 207 wird im Rahmen der Streife überwacht, ein während der Sperrung widerrechtliches Befahren wird mit einer Verwarnung der Fahrer und einem Verwarnungsgeld in Höhe von 20 Euro geahndet. Dass sich einige Verkehrsteilnehmer nicht an die Verkehrszeichen halten, sieht die Polizei begründet in Unachtsamkeit, Fehldeutung bis hin zur bewussten Ignoranz. Auch Routenplaner und Navigationsgeräte, an die sich bedingungslos gehalten wird, können Auslöser sein. Da die Unfallstatistik – zum Glück – als unauffällig anzusehen ist, gibt sie keine Handhabe, für eine Sperrung der L 207 für den Schwerlastverkehr. Das weiß auch der Bürgermeister der Verbandsgemeinde Rhein-Mosel Bruno Seibeld, der fast täglich diese Strecke fährt und mit den Auswirkungen konfrontiert wird: „Die Schäden sind groß, doch die Unfallstatistik reicht nicht aus. Die Verbandsgemeinde ist in die Planung nicht eingebunden, hat keinen Einfluss, wird lediglich angehört.“ Abschließend kann man sagen, dass sich die L 207 gerade im Bereich Alkener Berg in keinem guten Zustand befindet. Auch zukünftig wird es Schäden geben, die der Schwerlastverkehr verursacht, einige Fahrbahndellen im Böschungsbereich weisen schon jetzt darauf hin. Über die Gesamtkosten der derzeitigen Maßnahme gibt es vonseiten des LBM noch keine Information. Allen Verkehrsteilnehmern, die auf der engen Straße und den engen Kurven mit Großraumfahrzeugen und überdimensionierten Bussen konfrontiert werden, bleibt nur sich so zu verhalten, wie es der § 3 STVO Absatz 1 deutlich macht, der die gegenseitige Rücksicht und Einsicht aller Verkehrsteilnehmer anmahnt. Wer die Zeche zahlt ist klar, wie hoch sie jetzt und in Zukunft ausfällt ungewiss.
Im Oktober 2015 wurde mit der Stabilisierung der abgerutschten Böschung begonnen, die Arbeiten dauern noch an.
Das widerrechtliche Befahren durch den Schwerlastverkehr während der Bauphase verursachte erhebliche Schäden.
