Sitzung des Bendorfer Stadtrates
Wichtige Beschlüsse wurden gefasst
Von der Feuerwehr bis zum Friedrichsberg
Bendorf. Über einige der Themen aus der letzten Stadtratssitzung haben wir an anderer Stelle bereits berichtet.
Zu den weiteren Themen der Beratung im Stadtrat gehörte unter anderem die Feststellung und Genehmigung des Jahresabschlusses 2017 zur Entlastung des Bürgermeisters Kessler und des Ersten Beigeordneten Wiemer behandelt.
Die Ergebnisrechnung 2017 schließt nach Berücksichtigung der Veränderung des Sonderpostens für Belastungen aus dem kommunalen Finanzausgleichmit einem Jahresfehlbetrag in Höhe von 1.216.150,64 Euro ab, dieser Fehlbetrag wurde auf neue Rechnung vorgetragen.
Die aktualisierte Regelung der Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO) hat 2016 eine Anpassung erfahren, durch die im Rahmen des Haushaltsausgleichs zukünftig auf die bisherigen Vorträge von Jahresüberschüssen bzw. Jahresfehlbeträgen aus Haushaltsvorjahren verzichtet wird.
Da die Fehlbeträge der Jahre 2012 bis 2016 in Höhe von insgesamt 5.878.368,76 Euro im Jahr 2017 nicht durch einen Jahresüberschuss ausgeglichen werden konnten, erfolgte zum 31. Dezember 2017 die Ausbuchung gegen die Kapitalrücklage.
Das Eigenkapital der Stadt Bendorf zum 31. Dezember 2017 beträgt 18.425.396,02 Euro und hat sich gegenüber der Schlussbilanz 2016 um 1.216.150,64 Euro reduziert. Die Eigenkapitalquote beträgt jetzt nur noch 17,69 % gegenüber 19,25 % in der Schlussbilanz 2016.
Der Jahresabschluss 2017 wurde vom Rechnungsprüfungsausschuss der Stadt Bendorf geprüft, dieser hat dem Stadtrat empfohlen, den Jahresabschluss 2017 entsprechend der Verwaltungsvorlage festzustellen und zu genehmigen sowie dem Bürgermeister und dem Ersten Beigeordneten für das Jahr 2017 Entlastung zu erteilen. Der Stadtrat folgte mehrheitlich diesen Empfehlungen in seinem Beschluss.
Auf der Tagesordnung stand weiterhin die nach dem Investitionsprogramm für die Feuerwehr notwendige Beschaffung eines Fahrzeuges an, das unter anderem insbesondere zur Waldbrandgefährdung eingesetzt werden soll. Seit dem Jahr 2016 hat die Bendorfer Feuerwehr daran gearbeitet, ein Fahrzeug zu entwickeln, das mit seiner flexibel beladbaren Ausrüstung mehrfach eingesetzt werden kann. Am Ende wurde ein Mehrzwecktransportfahrzeug 1 (MZF1) mit einer multiplen Beladbarkeit und einer kleinen Einsatzgruppe konzipiert, das Modellcharakter für die Feuerwehren im ganzen Land hat. Bürgermeister Kessler: „Seit unsere Feuerwehr sich darum kümmert herauszufinden, wie so ein Fahrzeug am besten gerüstet sein muss und wie teuer das ist haben sich die Preise mal eben von 2016 bis jetzt um 30.000 Euro erhöht und zwar von 75.000 Euro auf rund 105.000 Euro.“ Haushaltstechnisch solle der Weg frei gemacht werden um die Anschaffung des MZF 1 innerhalb der Zeitspanne zu realisieren, in der vom Hersteller eine Preisgarantie vorliegt.
Der Stadtrat beschließt sodann einstimmig, den Auftrag zur Lieferung eines MZF 1 zum Preis von 105.330,47 Euro an die Fima MAN Truck & Bus Deutschland GmbH zu vergeben. Die über die im Produktplan 2018 bereitgestellten Haushaltsmittel in Höhe von 75.000 Euro hinaus erforderlichen Haushaltsmittel in Höhe von 30.000 Euro sind im Produkthaushalt 2019 bereitzustellen.
Dann befasste sich der Stadtrat mit der Aufhebung des Bebauungsplanes „Am Friedrichsberg“ und seinen vier Änderungen. Nach den Worten von Bürgermeister Michael Kessler hat sich der Rat auf den Weg begeben, den Bebauungsplan Friedrichsberg aufzuheben weil das Plangebiet so gut wie bebaut ist und man dort der weiteren Entwicklung freien Lauf lassen will, ohne dass ein Bebauungsplan aus den 1970er Jahren mit den damals herrschenden Vorstellungen wie gebaut werden soll, benötigt wird. Kessler: „Ob ein Bebauungsplan aufgestellt oder aufgehoben wird, unterliegt den gleichen komplizierten Vorschriften, das heißt, etliche Leute und Institutionen sind zu beteiligen und zu befragen, ob die Aufhebung des Bebauungsplans nicht gegen irgendwelche Rechte oder Interessen verstößt. Wir setzen hier und heute ein solches Verfahren in Gang.“ In der Folge müssen verschiedene Träger öffentlicher Belange angehört werden und es gibt eine Bürgeranhörung im Sitzungssaal des Rathauses, wo jeder seine Überlegungen, seine Bedenken oder Fragen loswerden kann. Diese Anhörung soll noch in diesem Jahr, spätestens aber Anfang nächsten Jahres stattfinden. Die Beendigung des gesamten Verfahrens ist davon abhängig, ob Träger öffentlicher Belange Einwände vortragen die berücksichtigt und abgearbeitet werden müssen. Erst nach Ende dieses Verfahrensschrittes ist der Zeitpunkt der endgültigen Aufhebung des Bebauungsplans absehbar.
Der Stadtrat beschließt sodann einstimmig, dass kein Verfahren gemäß § 13 BauGB, sondern ein zweistufiges Regelverfahren gemäß BauBG durchgeführt werden soll. Der Stadtrat beschließt weiterhin, dass auf Grundlage der vorgestellten Planung die Abstimmung mit den Nachbargemeinden, die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit, die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange und die Auslegung durchgeführt werden soll.