Politik | 01.02.2019

Streit um das Burkiniverbot geht weiter

Widerspruch gegen Burkiniverbot eingelegt

Koblenz. Der Streit um das Verbot von Burkinis in den Koblenzer Bädern geht weiter. Nun wurde Widerspruch gegen das in der Haus- und Bäderordnung der Stadt Koblenz enthaltene Burkini-Verbot eingelegt.

Die Anwaltskanzlei VHM Anwälte aus Koblenz schreibt in einer Pressemitteilung, dass ihre Mandantin, eine gläubige Muslima, aus gesundheitlichen Gründen drauf angewiesen sei, schwimmen zu gehen. Dies sei der Koblenzerin aufgrund der seit Januar in Kraft getretenen neuen Haus und Bäderordnung nicht mehr möglich. Dies verstoße gegen die im Grundgesetz festgelegten Rechte, insbesondere dem Schutz der Glaubens- und Religionsfreiheit und dem Verbot von Diskriminierung. Darüber hinaus verstoße das Burkini-Verbot ebenfalls gegen das Diskriminierungsverbot der Europäischen Menschenrechtskonvention.

Laut VHM Anwälte habe der Widerspruch gegen die Haus- und Bäderordnung eine aufschiebende Wirkung. Damit dürfe das Burkiniverbot bis zu einer Entscheidung über den Widerspruch nicht angewendet werden.

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