Fraktionsanfrage der Freien Wähler Mayen zu Daten der Abrechnungseinheit „Mayen Stadtkern“
Wiederkehrender Beitrag Straßenbau wird jetzt konkret!
Mayen. Nachdem die Mayener Stadtverwaltung gegen Ende des letzten Jahres erstmalig im Stadtteil Alzheim Bescheide zum Wiederkehrenden Beitrag Straßenbau (WKB) versandt hat, steht nun auch die größte Abrechnungseinheit „Mayen Stadtkern“ vor ersten Zahlungen im Rahmen dieses neuen Abrechnungssystems. Auf den ersten Blick ist das Modell des WKB nicht zuletzt aufgrund der demografischen Entwicklung nachhaltiger und solidarischer: Statt wie bisher die Kostendeckung mittels Einmalbeiträge der von der Maßnahme betroffenen Anlieger zu erreichen, beteiligen sich nun alle Zahlungspflichtigen einer größeren, festgesetzten Abrechnungseinheit anteilig gemäß ihrer Grundstücksgröße und Bebauungsform an allen jährlichen Kosten in „ihrem“ Gebiet – wie früher, abzüglich des jeweiligen Gemeindeanteils!
Konkret hat die Stadtverwaltung Mayen nun für den Monat Mai angekündigt, dass alle betroffenen Grundstückseigentümer einen Feststellungsbogen inklusive Informationsschreiben mit den zur Abrechnung herangezogenen Grundstücksdaten erhalten. Ziel sei es, „frühzeitig und transparent über die Grundlagen der Beitragserhebung zu informieren. Die Bürgerinnen und Bürger erhalten dadurch die Möglichkeit, Angaben zu ihrem Grundstück zu überprüfen und bei Bedarf Rückmeldung zu geben.“ (PM Stadtverwaltung Mayen)
Die Berechnung der Grundstücksdaten für diese größte Abrechnungseinheit der Stadt erfolgte durch eine externe Anwaltskanzlei gemäß Stadtratsbeschluss. Die nun angekündigte erste Abrechnung in diesem Stadtgebiet ist für die Fraktion der Freien Wähler Mayen Anlass, diverse Informationen zur nun abgeschlossenen Erfassung der Grundstücke von Oberbürgermeister Meid und seiner Verwaltung schriftlich zu erfragen. Dazu gehören u. a. Fragen zur vorgenommenen Betrachtung/Bewertung aller Privatstraßen, zur Erfassung von Verschonungen sowie zur Überprüfung aller vorhandenen Widmungen (Straßen, Parkplätze, öffentliche Plätze), die über die Heranziehung zum WKB bzw. Nicht-Heranziehung entscheiden. Aber auch die endgültige Zahl der betroffenen Anlieger in der Abrechnungseinheit „Mayen Stadtkern“ und eine erste Einschätzung der Kostensumme, die z. B. im Bereich der Lebendigen Zentren, Hahnengasse, durch den WKB finanziert werden muss, sollten nun endlich klar benannt werden können! Wie die Stadtverwaltung aktuell mitteilte, wurde beim Ausbau der Hahnengasse die Auftragssumme von 299.656 Euro um über 30 % überschritten, auf 395.728 Euro. Im Rahmen des WKB werden 2025 70 % der beitragsfähigen Kosten vereinnahmt.
Darüber hinaus betont die FWM in ihrem Schreiben an den Oberbürgermeister die Wichtigkeit einer umfassenden Bürgerinformation und Bürgerbeteiligung zum Thema, da nach ihrer Ansicht zwar ein Mindestmaß an Transparenz angestrebt wurde, aber trotzdem der WKB, vor allem aber seine Berechnung, weitgehend „ein unbekanntes Wesen“ geblieben ist! Wenn dann noch – wie in Mayen praktiziert – nur ein durch den Wiederkehrenden Beitrag Straßenbau finanzierbares Großprojekt „Wasserpförtchen“ durch die Betroffenen der Abrechnungseinheit „Mayen Stadtkern“ gestemmt werden muss, bleiben viele kritische Fragen zur Sinnhaftigkeit des WKB – nicht nur für die Freien Wähler der FWM!
Pressemitteilung
Freie Wähler Mayen

Mal wieder ein externer Vetragspartner der von Mayen keine Ahnung hat? Ich habe die Anhörung bekommen und auf den ersten Blick soviele Fehler entdeckt, das es schier hanebüchend ist, was da bekannt gegeben wurde. Wo ist den die Definition Stadtkern. Wäre für mich alles innerhalb des Rings. Mein Haus liegt am Stadtrand, ganz weit draußen, direkt am Feld. Ganz sicher kein Stadtkern. Gebäude wurde mit 2 Geschossen berechnet obwohl gemäß Bebauungsplan nur 1 1/2 geschossig zulässig. Da greift auch nicht der Hinweis auf die Umgebungsbebauung. Die ist nämlich auch nur 1 1/2 geschossig. Somit ein ganzes Vollgeschoß unberechtigt eingerechnet. (Bei allen?) Desweiteren ist gemäß Bebauungsplan ein Baufenster einzuhalten. Das muss bei der Bemessung nach Definition berücksichtigt werden, wurde es aber nicht. Fazit: Die Betroffenen sollten die Erhebung genau prüfen und widersprechen. Die Verantwortlichen sollten sich vorher mal einarbeiten.