Politik | 23.06.2022

Antrag der AfD Kreistagsfraktion Ahrweiler ohne Mehrheit

Windkraft-Anlagen können künftig näher an Ortschaften heranrücken

Kreis Ahrweiler.Aktuell bereitet Rheinland-Pfalz die 4. Teilfortschreibung des Landesentwicklungsprogramms IV vor. Im Rahmen des Anhörungsverfahrens wird auch dem Kreis Ahrweiler die Gelegenheit eingeräumt, hierzu inhaltlich Stellung zu nehmen. Wesentlicher Inhalt sind Erleichterungen für die Zulassung von Anlagen zur Stromerzeugung aus Windkraft und Photovoltaik. Über die Frage, ob der Kreis auf Antrag der AfD-Fraktion zu dem Entwurf eine Stellungnahme zur geplanten Reduzierung der Abstandsregelungen abgeben soll, wurde in der Sitzung des Kreis- und Umweltausschusses am 20.06. kontrovers diskutiert. Der Antrag der Fraktion, dass sich der Kreis in seiner Stellungnahme für die bestehenden Abstandsregelungen ausspricht, fand dabei leider keine Mehrheit. Hintergrund des Antrags ist die Sorge, dass insbesondere die Infraschall-Emissionen von Windkraftanlagen (WKA), die künftig noch näher an Orte platziert werden können, verstärkt zu gesundheitlichen Beschwerden führen. Infraschall ist niederfrequenter Schall (< 20Hz), der bei längeren Einwirkungen zu verschiedensten Gesundheitsbeschwerden führen kann (z.B. Tinnitus, Schlafstörungen, Herzrasen). In Deutschland wird dieser Gesundheitsgefahr, die von Windkraftanlagen ausgeht, bislang nur wenig Raum in der öffentlichen Debatte eingeräumt, bzw. sie wird negiert. In Frankreich ist man da inzwischen weiter: dort wurde vor Kurzem ein bahnbrechendes Urteil gefällt, wonach Windräder die Gesundheit gefährden. Das Gericht hat Klägern Recht gegeben, die in der Nähe von Windrädern wohnen, und festgestellt, dass der Betrieb der Anlagen zu Veränderungen des Gesundheitszustandes geführt hat. Ihnen wurde ein Schadensersatz in Höhe von 128.000 Euro zugesprochen. Aus der Sicht eines Karlsruhers Fachanwalt für Verwaltungsrecht war es nur eine Frage der Zeit, bis der Erkenntnisfortschritt Eingang in die Gerichtspraxis fand und diese Entwicklung gibt Veranlassung, auch die Rechtsprechung in Deutschland auf den Prüfstand zu stellen.

Die AfD-Fraktion hält die Reduzierung des Mindestabstandes 1000 auf 900 m vor dem Hintergrund der potentiellen Gesundheitsgefahren von Windkraftanlagen nicht für vertretbar. Zumal die neuen Siedlungsabstände bei Altanlagen, die repowert werden sollen, künftig um 20 % (statt bisher nur um 10 %) unterschritten werden dürfen. Bestehende Windenergie-Standorte dürfen damit auch in einem Siedlungsabstand von 720 m bis 900 m mit neuen Anlagen versehen werden, was nach Auffassung der AfD-Fraktion bereits bestehende Gesundheitsgefahren bei entsprechender Umsetzung weiter erhöht.

Pressemitteilung

AfD-Kreistagsfraktion

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