Der Verbandsgemeinderat Weißenthurm fasste nur einstimmige Beschlüsse
Windstille bei der Windenergie
Trotz ausgewiesener Fläche wird es in der VG vermutlich keine Anlagen geben
VG Weißenthurm. Windstill wird es wohl bei der Windenergie in der Verbandsgemeinde Weißenthurm. Obwohl im Flächennutzungsplan, ein Gemeinschaftswerk mit der VG Maifeld, eine Fläche für Windkraftanlagen ausgewiesen ist, werden vermutlich keine riesigen Maste mit den monströsen Rotorblättern errichtet. Das war den Vorlagen für Änderungen des Flächennutzungsplans Teilplan Windenergie zu entnehmen, die der Verbandsgemeinderat Weißenthurm in seiner jüngsten Sitzung einstimmig beschloss. Grund ist der Koalitionsvertrag in der Mainzer Landesregierung, nach dem die Errichtung von Windenergieanlagen neu geregelt wird.
Die gesetzliche Beachtens- beziehungsweise Anpassungspflicht besteht jedoch erst im Frühjahr, wenn die Landesverordnung in Kraft ist. In diesem Raumordnungsgesetz sind die Ausschlüsse gegenüber 2013 erheblich strenger. Die VG Weißenthurm ist jedoch nur von wenigen Neuregelungen betroffen, so zum Beispiel der Ausschluss von Windenergieanlagen in landesweit bedeutsamen Kulturlandschaften. Ferner müssen mindestens drei Anlagen in einem räumlichen Verbund errichtet werden. Der Mindestabstand zu Wohngebieten sowie zu Dorf-, Kern und Mischgebieten beträgt einen Kilometer und bei Anlagen über 200 Meter Gesamthöhe 1,1 Kilometer. Auch die Abstände der Windräder untereinander sowie die Flächengröße sind von Bedeutung. So ist für drei Anlagen mit dem gängigen Rotordurchmesser von 117 Meter im Idealfall eine Fläche von 936 Meter mal 117 Meter, also elf Hektar, notwendig. Die in der Verbandsgemeinde vorgesehene Fläche von 35 ha liegt einen Kilometer westlich von Kettig und ist durch die Verbandsgemeindegrenze beschränkt. Möglich sind hier jedoch nur Anlagen unter 200 Meter Höhe. Ob die Fläche Bestand hat, wird in weiteren Verfahren und im Abwägungsprozess geklärt. Der Rat beauftragte die Verwaltung, die landesplanerische Stellungnahme bei der Kreisverwaltung Mayen-Koblenz zu beantragen, wenn die Planunterlagen entsprechend aufgearbeitet sind. Bei einem weiteren Tagesordnungspunkt diskutierte der VG-Rat über die Öffnungszeiten eines neuen Containerplatzes im Rahmen des Bringsystems des neuen Abfallwirtschaftskonzepts des Landkreises Mayen-Koblenz. Container für Rasenschnitt und Laub werden auf dem neuen Grünschnittsammelplatz in Kettig angesiedelt. So wird in Kettig eine zentrale Sammelstelle für Gartenabfälle geschaffen. Die Abgabe von Rasenschnitt und Laub ist laut Kreis jedoch nur freitags von 10 bis 17 Uhr und samstags von 8 bis 13 Uhr möglich. Strauch- und holzartiger Grünschnitt kann auf dem Platz jedoch täglich außer Sonntag entsorgt werden. „Wir wollen, dass auch Rasenschnitt und Laub täglich abgegeben werden können und sind mit der Kreisverwaltung im Gespräch. Der Bürger meint, Grünschnitt ist alles, was grün ist. Dass Rasen kein Grünschnitt ist, ist nicht vermittelbar“, erklärte Bürgermeister Georg Hollmann.
Feuerwehr: keine Erneuerung der Blitzschutzanlagen
Die Ausschreibung für Renovierung und Erneuerung der Blitzschutzanlagen an Feuerwehrgerätehäusern hob der VG-Rat auf. Ein Ingenieurbüro hatte die Kosten dafür auf 140 000 Euro geschätzt. Der einzige Anbieter wollte aber fast 207 000 Euro haben, was laut Verwaltung um 47 Prozent unangemessen höher ist. Vergeben wurde jedoch der Auftrag für die Instandsetzung der elektrischen Anlagen in den Feuerwehrgerätehäusern, obwohl der einzige Anbieter mit rund 127 000 Euro etwa 17 Prozent über den ermittelten Kosten liegt. Das ist laut Verwaltung aber in Ordnung, da die Koblenzer Firma die Arbeiten in einem Zug zwischen dem 16. Januar und 16. Mai erledigen will. Ferner beschloss der VG-Rat unter anderem noch die Fortschreibung und Änderung des Flächennutzungsplans sowie für 2017 die Wirtschaftspläne für die Forstwirtschaft und bei den Verbandsgemeindewerken für Wasser und Abwasser. Genehmigt hat der VG-Rat auch die Jahresrechnung 2015 für die gemeinnützige GmbH „Perspektive“ an der die Stadt Andernach und die Verbandsgemeinden Pellenz und Weißenthurm beteiligt sind. Diese Gesellschaft, die Langzeitarbeitslose und behinderte Menschen in ihrer beruflichen Qualifizierung und sozialen Integration unterstützt, verbuchte im Jahr 2015 einen Bilanzgewinn von rund 3370 Euro.
HEP
