Neue Katzenschutzverordnung tritt in Kraft
Worauf sich Tierbesitzer in Koblenz ab 1. Juli einstellen müssen
Koblenz. Der Stadtrat hat sie beschlossen und am 1. Juli 2023 tritt sie in Kraft: Die Rede ist von der neuen Koblenzer Katzenschutzverordnung, die auf dem Tierschutzgesetz gründet. Sie richtet sich an alle Halterinnen und Halter von Katzen, die als Freigänger das Haus verlassen dürfen und sich unkontrolliert draußen bewegen. Ab dem 1. Juli müssen diese kastriert, mit Microchip gekennzeichnet und bei einem Heimtierregister registriert sein. Ausgenommen hiervon sind reine Wohnungskatzen und Zuchttiere ohne freien Auslauf.
„Mehr als ein Jahr haben wir intensiv an der Katzenschutzverordnung zusammen mit der Katzenhilfe Koblenz, dem Tierschutzverein Koblenz und Umgebung und dem Veterinäramt des Kreises Mayen-Koblenz gearbeitet. Ich bin dankbar, dass aus dieser Zusammenarbeit eine Verordnung entstanden ist, die wir gemeinsam vertreten können und so den frei laufenden Tieren Hilfe leisten“, sagte Bürgermeisterin Ulrike Mohrs. Grund der Verordnung ist, dass es im Bereich der Stadt Koblenz viele streunende Katzen gibt, welche auf kein Zuhause ausweichen können. Sie sind von Parasiten befallen, sehr viele sind unterernährt, krank oder verletzt. Diese Tiere gilt es, wie auch die Tiere, die als Freigänger gehalten werden, zu schützen.
Mithilfe der Katzenschutzverordnung haben nun auch die Katzenhilfe Koblenz und das Tierheim Koblenz die rechtssichere Möglichkeit, gefangene Tiere dementsprechend zu prüfen und gegebenenfalls die tierärztliche Behandlung samt Kastration einzuleiten. Sollte es eine Freigänger-Katze betreffen, werden den haltenden Personen die Kosten in Rechnung gestellt.
Nach Angaben der Katzenhilfe Koblenz gibt es für streunende Katzen mittlerweile rund 25 kontrollierte Futterstellen im gesamten Stadtgebiet. Momentan wird von rund 230 Tieren ausgegangen, die dort ihre Verpflegung erhalten. Alle Beteiligten sind jedoch davon überzeugt, dass es eine größere Dunkelziffer gibt.
Laut der neuen Katzenschutzverordnung müssen Freigänger-Katzen bis zum Termin bei zugelassenen Tierärztinnen und Tierärzten entsprechend behandelt werden. Die Registrierung des Microchips durch den Tierhalter oder die Tierhalterin ist kostenfrei bei den Heimtierregistern TASSO e.V. oder Findefix des Deutschen Tierschutzbundes e.V. möglich.
Der Text der Katzenschutzverordnung ist unter www.koblenz.de/katzenschutzverordnung einsehbar. Bei Fragen können sich Bürgerinnen und Bürger an das Ordnungsamt, Abteilung Ordnungsrecht und Gewerbe, wenden, welches per Mail an gefahrensabwehr@stadt.koblenz.de oder telefonisch von montags bis freitags unter Tel. (02 61) 1 29 46 99 erreichbar ist.
Pressemitteilung der
Stadt Koblenz
Im Rahmen einer Pressekonferenz stellte die Koblenzer Bürgermeisterin Ulrike Mohrs (4.v.r.) zusammen mit (v.li.) Markus Schmitt (Ordnungsamt), Alfons Russ, Christiane Zerfass (beide Tierschutzverein Koblenz und Umgebung), Lena Wagner (Ordnungsamt), Dr. Simone Nesselberger (Veterinäramt Kreis Mayen-Koblenz), Dr. Birgit Buchholz und Katharina Lenhart (beide Katzenhilfe Koblenz) die am 1. Juli 2023 in Koblenz in Kraft tretende Katzenschutzverordnung vor. Foto: Foto: Stadt Koblenz/Andreas Egenolf Foto: Stadt Koblenz/Andreas Egenolf
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