Ortsgemeinde Kobern-Gondorf
Ziel gleichwertiger Lebensverhältnisse in Stadt und Land wird in Rheinland-Pfalz mit Füßen getreten
Kobern-Gondorf. Der Haushalt der Gemeinde Kobern-Gondorf 2023 steht wie bei vielen Gemeinden in Rheinland-Pfalz unter besonderen Voraussetzungen.
Nicht nur wegen der Beendigung der Corona-Pandemie, den aber weiter zu beachtenden Folgen. Nicht nur in den belastenden Auswirkungen – für die Gemeinde wie für alle Bürgerinnen und Bürger – aus starker Inflation und enorm gestiegenen Zinsen. Und nicht nur durch die Folgen des immer deutlicher werdenden Fachkräftemangels. Zentral sind die neuen Regelungen des Kommunalen Finanzausgleichs in Rheinland-Pfalz. Diese sind notwendig geworden, weil der Verfassungsgerichtshof Rheinland-Pfalz in 2020 zum zweiten Mal feststellen musste, dass die Landesregierung ihren Gemeinden keine ausreichende Finanzausstattung zukommen lässt. Eine Mindestfinanzausstattung liegt damit für die gemeindlichen Aufgaben laut Gericht nicht vor.
Doch die Neuregelung trifft die Ortsgemeinde und die Bürgerinnen und Bürger sogar noch stärker in der Belastung. Sie ist weder verantwortlich noch nachvollziehbar.
Aus Sicht der Gemeindeverwaltung ist klar festzustellen, dass die Landesregierung das Ziel einer guten Entwicklung in den Gemeinden abgeschrieben hat. Das Ziel gleichwertiger Lebensverhältnisse in der Stadt und auf dem Land wird mit Füßen getreten, denn durch die Neuregelung Kommunaler Finanzausgleich verliert die ländliche Region weiter.
Gleichzeitig erscheint es so, dass das kommunale Ehrenamt von der Landesregierung nicht mehr gewünscht wird. Zwar gibt es Werbeslogans zum ehrenamtlichen Engagement in Rheinland-Pfalz, diese erscheinen vor dem Hintergrund der tatsächlichen Rahmenbedingungen allerdings als nicht wirklich verfolgt. Das kommunale Ehrenamt erhält keine Wertschätzung und die Bürgerinnen und Bürger sollen das Geld in die Kasse bringen.
Im Vorbericht des Haushaltes wird deutlich dargestellt, dass die kommunalen Finanzen ausgeblutet sind. Mit der Neuregelung des Kommunalen Finanzausgleichs gibt das Land Rheinland-Pfalz aber weniger in das System als vorher, also reduziert seine Leistungen weiter. Gleichzeitig fordert das Land die Kommunen dazu auf, „alle gestaltbaren Möglichkeiten vorrangig zur Ausgabenreduzierung sowie zur Ausschöpfung der eigenen Einnahmequellen zu nutzen“. In Normaldeutsch übersetzt heißt dies: „1. Die Ausgaben der Gemeinden richten sich nicht nach dem Bedarf für eine verantwortliche Entwicklung der Gemeinde aus. 2. Schröpft die Bürgerinnen und Bürger, wo es geht.“
Das ist keine Politik, die sich am Gemeinwohl ausrichtet.
Pressemitteilung der
Ortsgemeinde Kobern-Gondorf
