Allgemeine Berichte | 05.01.2016

Aus dem Polizeibericht

14 Fahrten unter Drogeneinfluss

Region. Zum Jahreswechsel wurden im Dienstgebiet der Polizeiinspektion Remagen gezielte Verkehrskontrollen mit besonderem Augenmerk auf Fahrzeugführer durchgeführt, die unter dem Einfluss von Alkohol oder Betäubungsmitteln standen.

Es wurden insgesamt 14 Fahrzeugführer festgestellt, die ihr Fahrzeug im Rauschzustand geführt haben. Alle sanktionierten Verkehrsteilnehmer hatten vor Fahrtantritt Betäubungsmittel konsumiert. Neben Cannabis konnten auch die psychoaktiven Wirkstoffe Amphetamin, Ecstasy, Kokain und Opiate nachgewiesen werden. Weiterhin wurden 20 Strafverfahren wegen Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz eingeleitet. In diesem Zusammenhang konnten neben diversen Konsumutensilien circa 110 Gramm Cannabis, 13 Gramm Amphetamin, 60 Anabolika-Pillen sowie geringe Mengen LSD, Ecstasy, Cristal Meth und sogenannte Kräutermischungen aufgefunden und sichergestellt werden. Darüber hinaus wurden Strafverfahren wegen Urkundenfälschung und Verstößen gegen das Waffengesetz eingeleitet. Zwölf Fahrzeugführer konnten nicht die erforderliche Fahrerlaubnis für das von ihnen geführte Kraftfahrzeug vorweisen. Hinzu kam die Ahndung diverser Verkehrsverstöße, unter anderem wegen Nichtbeachten der Gurtpflicht und überhöhter Geschwindigkeit.

Im Vergleich zu vergangenen Kontrollaktionen muss der Schluss gezogen werden, dass ein beachtlicher Anteil der sanktionierten Personen sogenannte „harte“ Drogen konsumiert hatte. Auch die Anzahl derer, die ihr Fahrzeug ohne erforderliche Fahrerlaubnis geführt hat, nahm zu. Die Polizei weist ausdrücklich darauf hin, dass es sich bei Trunkenheitsfahrten nicht um Kavaliersdelikte handelt. Die betreffenden Fahrzeugführer müssen mit empfindlichen Bußgeldern bis zu 1.500 Euro sowie einem Fahrverbot rechnen. Insofern konsumbedingte Ausfallerscheinungen hinzutreten, reichen die Sanktionen bis hin zu einer Freiheitsstrafe. Daneben werden Alkohol- oder Drogensünder der Führerscheinstelle mitgeteilt. Diese entscheidet in eigener Zuständigkeit, ob möglicherweise eine Ungeeignetheit zum Führen von Kraftfahrzeugen vorliegt und die Fahrerlaubnis entzogen werden muss.

Immer wieder ist das Fehlverhalten von unter Alkohol und Drogen stehenden Verkehrsteilnehmern ursächlich für die Entstehung schwerer Verkehrsunfälle. So ereignete sich in den Abendstunden des 29. Dezember in der Gemarkung Burgbrohl auf der B412 ein Verkehrsunfall. Der stark alkoholisierte Fahrzeugführer kam mit seinem PKW von der Fahrbahn ab und beschädigte mehrere Verkehrszeichen. Es war nur dem Zufall geschuldet, dass keine anderen Verkehrsteilnehmer zu Schaden kamen. Eine Blutentnahme wurde erforderlich. Der uneinsichtige Unfallfahrer war nicht im Besitz einer Fahrerlaubnis. Diese war ihm zurückliegend wegen Trunkenheit am Steuer entzogen worden.

Die Kontrolltätigkeiten zeigen, dass sich die Polizei auch weiterhin der Problematik „Drogen und Alkohol im Straßenverkehr“ widmen muss. Auch im täglichen Dienst ist der Fokus auf berauschte Fahrzeugführer gerichtet.

Verkehrsunfallflucht

Am Samstag, 2. Januar gegen Mittag kam es auf der B9 in Bad Breisig zu einem Verkehrsunfall mit leichtem Sachschaden. Der Unfallverursacher touchierte einen anderen PKW beim Rangieren und entfernte sich anschließend unerlaubt von der Unfallstelle. Er konnte im Rahmen der Fahndung gestellt werden. Es stellte sich heraus, dass der Versicherungsschutz des Unfallverursachers erloschen war.

Wohnungseinbruch

An Neujahr versuchten unbekannte Täter in der Abenddämmerung, in ein Wohnhaus in Waldorf einzudringen. Sie gelangten durch Einwerfen der Verglasung in den angebauten Wintergarten, scheiterten jedoch an der Verbindungstür zum Wohnhaus. Von der weiteren Tatausführung wurde abgesehen. Entwendet wurde nichts.

Pressemitteilung

Polizeiinspektion Remagen

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