Allgemeine Berichte | 14.07.2014

Bayerische Landesanstalt für Weinbau und Gartenbau

Alle Kreuzkräuter sind giftig

Verbreitete Giftpflanzen im Siedlungsbereich

Region. Die meisten der bei uns vorkommenden Kreuzkrautarten sind einheimisch, allen voran das bekannte Jakobskreuzkraut. Sie gehören zur großen Familie der Korbblütler (Kompositen). Charakteristisch sind die kopf- oder körbchenförmigen Blütenstände, die den Eindruck einer Einzelblüte (Scheinblüte) erwecken, wie wir es von Sonnenblume, Gänseblümchen oder Margarite kennen. Sowohl die Zungenblüten (Rand), als auch die Röhrenblüten in der Mitte sind von gelber Farbe. Daraus entstehen Samen, die, wie beim Löwenzahn, aufgrund des schirmchenförmigen Flugapparates sehr leicht mit dem Wind verbreitet werden. Die Blütezeit reicht von Mitte Juni bis Ende Oktober. Die zwei- bis mehrjährigen Pflanzen bilden kräftige Stängel mit fiederteiligen Blättern aus. Sie werden bis 1,20 m hoch und sind mit den leuchtend gelben Blüten kaum zu übersehen. Häufig sind sie vergesellschaftet mit anderen gelb blühenden Arten wie Johanniskraut und Rainfarn, die sich jedoch in Blatt- oder Fruchtform deutlich unterscheiden.

Alle Kreuzkrautarten sind giftig, auch für den Menschen. Gefährdet sind jedoch nur Weidetiere, die größere Mengen von den stabilen Giftstoffen aufnehmen, die auch in Heu und Silage erhalten bleiben. Die Giftwirkung ist selten akut, sondern eher schleichend, teilweise über Jahre hinweg leberschädigend und krebserregend. Die Leberschäden sind nicht heilbar (keine Arzneimittel bekannt). Die Empfindlichkeit ist allerdings artspezifisch unterschiedlich. Am meisten gefährdet sind Pferde und Rinder.

Kreuzkräuter sind relativ anspruchslos und wachsen auf Sand-, Kies- oder Lehmböden. Als einheimische Pflanzenarten sind sie gut an unsere Vegetationsbedingungen angepasst und dementsprechend weit verbreitet. Typische Standorte sind Weg- und Waldränder, Industrie- und Gewerbeflächen sowie alle Formen von Ödland. Gerade im Siedlungsbereich steigt der Anteil extensiv gepflegter Flächen auf denen sie sich ungestört ausbreiten. Eine Ausrottung ist weder vorstellbar noch sinnvoll. Realistischer ist es Objektschutz zu betreiben und im Siedlungsbereich dafür zu sorgen, das keine „Ausbreitungsschwerpunkte“ entstehen. Eine rechtzeitige Beseitigung der Pflanzen (2x Mähen/Mulchen ab Blühanfang) verhindert einen massenhaften Samenflug. Damit ist nicht nur den Pferdehaltern, sondern auch den Kleingärtnern geholfen, die weniger Probleme haben ihren Rukola- oder Feldsalat zu putzen.

Das neue Pflanzenschutzgesetz stellt unmissverständlich fest: die Verwendung von Unkrautvernichtungsmitteln ist nur auf landwirtschaftlich, gärtnerisch oder forstwirtschaftlich genutzen Flächen zulässig. Insbesondere auf befestigten Flächen ist der Einsatz verboten.

Dazu zählen Wege und Plätze, wie Bürgersteige, Park- u. Friedhofswege, Garageneinfahrten, Hofflächen, Sportanlagen, kommunale und gewerbliche Flächen aller Art. Grund ist die mögliche Abschwemmung der Wirkstoffe mit dem Regen in die Kanalisation und damit letztlich in die Oberflächengewässer.

Dabei ist es unerheblich, ob es sich um zugelassene Herbizide (auch nicht wenn sie als biologisch abbaubar beworben werden) oder „Hausmittel“ wie Essig oder Streusalz handelt. Im Einzelfall kann bei der ADD (Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion) in Trier ein Antrag auf Ausnahmegenehmigung gestellt werden (add.rlp.de/Landwirtschaft, Weinbau, Wirtschaftsrecht/Agraraufsicht… /Pflanzenschutzdienst/Pflanzenschutzrechtliche Genehmigungen_Antragsformular nach Paragraph 12/2). Im Genehmigungsverfahren werden allerdings sehr strenge Maßstäbe angelegt. Bei Zuwiderhandlungen droht ein Bußgeld von bis zu 50.000 Euro.

Dem Unkrautgeplagten bleiben daher nur die meist arbeitsaufwändigeren Verfahren:

vorbeugend: Schon bei der Anlage von Flächen ist auf einen möglichst geringen Fugenanteil zu achten und unkrauthemmendes Fugenmaterial zu verwenden. Regelmäßiges Kehren wirkt spontanem Pflanzenwuchs entgegen.

mechanisch: Fugenkratzer und -bürste sind gegen einjährige Arten erfolgversprechend. Mehrjährige Arten, wie Löwenzahn oder Wegerich müssen dagegen mit der Wurzel ausgezogen werden.

thermisch: Arbeitsparend, aber energieaufwändig sind diverse Geräte, die mit offener Flamme, Infrarotstrahlen, Heißluft oder -dampf gegen unerwünschten Pflanzenwuchs zum Einsatz kommen können.

alternativ: Auch grüne Fugen können schön sein, dies gilt besonders im privaten Bereich, wenn keine Verkehrssicherungspflicht besteht. Hierzu eignen sich verschiedene trittfeste Gräser und Stauden wie rotes Straußengras und Thymian. Eine Auswahl ist unter: http://www.lwg.bayern.de/landespflege/pflanzenverwendung/21521/fuge.pdf ….. zu finden.

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