Politik | 16.01.2013

Einladungen erreichten Ratsmitglieder außerhalb der Frist

Ratssitzung in Raubach geplatzt

Raubach. Bei der Eröffnung der Ortsgemeinderatssitzung am vergangenen Dienstag, 15. Januar 2012 in Raubach gab es für die Ratsmitglieder eine Überraschung. Der Ortsbürgermeister Harry Hachenberg konnte nicht die fristgerechte Einladung feststellen. Was war geschehen?

Die Gemeindeordnung schreibt in Paragraf 34 Absatz 3 folgendes vor: „Zwischen Einladung und Sitzung müssen mindestens vier volle Kalendertage liegen. Sofern eine Entscheidung nicht ohne Nachteil für die Gemeinde aufgeschoben werden kann (Dringlichkeit), kann die Einladungsfrist verkürzt werden; auf die Verkürzung ist in der Einladung hinzuweisen….“ Die Einladung war den Ratsmitgliedern am Freitag, 11. Januar 2013 zugegangen, damit lagen nur drei volle Tage zwischen Einladung und Sitzung. Eine Dringlichkeit war nicht gegeben.

Der anwesende Verbandsbürgermeister Volker Mendel führte aus, dass „der Rat die anberaumte Sitzung durchführen könne, aber alle gefassten Beschlüsse keine Wirkung hätten“. Die Äußerung eines Ratsmitgliedes: „Dann können wir direkt heimgehen.“ So war es dann auch, die Ratsmitglieder stiegen nicht in die Tagesordnung ein und machten sich auf den verschneiten Heimweg.

Harry Hachenberg meinte zu seiner Entschuldigung: „Ich habe noch Protokolle beifügen wollen und dadurch sind die Einladungen erst am Freitag herausgegangen.“ Auf Nachfrage war zu hören, dass diese Schriftstücke ohne Probleme hätten nachgereicht werden können und Anlagen keine Auswirkungen auf Fristen haben.

WT

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