Rechtsanwältin Marlen Träber hilft weiter - Anzeige
Jetzt Bearbeitungsgebühr zurückverlangen
Urteil des Bundesgerichtshofes bietet Möglichkeiten
Region. Wer zwischen dem 1. Januar 2005 und dem 31. Dezember 2011 einen Autokredit abgeschlossen hat, kann noch bis Jahresende die Bearbeitungsgebühr zurückverlangen. Die KFZ-finanzierenden Banken haben ein Bearbeitungsentgelt in der Regel mit drei Prozent des Darlehensbetrages berechnet. Kostete das Auto beispielsweise 20.000 Euro, läge der Erstattungsanspruch bei 600 Euro. Das hat der Bundesgerichtshof höchstrichterlich mit Entscheidungen vom 13. Mai und vom 28. Oktober festgestellt. Da die taggenaue zehnjährige Verjährungshöchstfrist gilt, haben auch diejenigen eine Chance, die im November/Dezember 2004 ein Auto per Kredit gekauft haben. Wichtig ist, verjährungshemmende Maßnahmen vor Jahresende zu ergreifen. Ein einfaches Aufforderungsschreiben an die Bank reicht nicht. Weitere Informationen erteilt Rechtsanwältin Marlen Träber von Rössner Rechtsanwälte, Redwitzstr. 4, in München. Tel. (0 89) 9 98 92 20, Fax (0 89) 99 89 22 33 oder per E-Mail: traeber@roessner.de und unter http://www.roessner.de/bank-und-kapitalmarktrecht.
Seit 35 Jahren eine Marke
Rössner Rechtsanwälte ist seit mehr als 35 Jahren im Bereich des Bank- und Kapitalmarktrechts tätigt. „Wir analysieren Finanzprodukte und vertreten zahlreiche Unternehmen, Kommunen und kommunale Versorgungsunternehmen sowie Privatpersonen bei Falschberatung durch Banken“, heißt es seitens der Kanzlei. Rössner Rechtsanwälte fordern Transparenz auf dem Finanzmarkt und setzen sich aktiv für den Schutz von Finanzmitteln ein. Die Kanzlei begutachtet Finanzierungsformen und berät juristische Personen bei alternativen Finanzierungsmodellen. Vertreten ist die zertifizierte Kanzlei mit einem Sitz in München und Berlin. Sie ist Mitglied des internationalen Anwaltsnetzwerks Eurojuris Deutschland e.V.
