Kreisjugendamt Rhein-Sieg-Kreis
Keine höheren Beiträge für die Betreuung von Kindern
Rhein-Sieg-Kreis. Die Eltern im Jugendamtsbezirk des Rhein-Sieg-Kreises können sich freuen: Die Elternbeiträge für den Besuch von Kindertageseinrichtungen und Tagespflegestellen verändern sich nicht. Das hat der Kreistag in seiner Sitzung am 27. Juni mit der Verabschiedung der neuen „Satzung des Rhein-Sieg-Kreises über die Förderung der Kindertagespflege und die Erhebung von Kostenbeiträgen für die Kindertagespflege sowie den Besuch von Tageseinrichtungen für Kinder“ beschlossen. Erforderlich ist die neue Satzung, da Kinder ab dem Alter von einem Jahr ab dem 1. August 2013 einen Rechtsanspruch auf frühkindliche Förderung in einer Tageseinrichtung oder in Kindertagespflege haben. Danach muss mindestens eine 25-stündige Betreuung des Kindes pro Woche sichergestellt sein; sollten die Erziehungsberechtigten einen höheren Betreuungsbedarf nachweisen, beispielsweise wegen Erwerbstätigkeit oder Ausbildung, ist ein höherer Umfang sicher zu stellen. Für Kinder ab drei Jahren ist eine Betreuung von 35 Stunden pro Woche vorzuhalten. Auch hier können Eltern einen höheren Betreuungsbedarf anmelden. Der Rhein-Sieg-Kreis hat die Satzungsänderung nun zum Anlass genommen, zwei Satzungen zusammen zu fassen: die Tagespflegesatzung und die Kindergartenbeitragssatzung. Hiermit wird nochmals unterstrichen, dass beide Angebote als gleichwertig anzusehen sind. Außerdem hat der Rhein-Sieg-Kreis selber Geld in die Hand genommen und die Fördersätze, die für die Betreuung in der Tagespflege durch das Kreisjugendamt geleistet werden, jährlich um 1,5 Prozent erhöht. Damit soll sichergestellt werden, dass auch zukünftig Tagespflegepersonen eine angemessene Entlohnung erhalten. Neu ist auch, dass das Einkommen von Stiefeltern bei der Berechnung des Elternbeitrages berücksichtigt wird. Pressemitteilung des
Rhein-Sieg-Kreises
