Bundesministerium berücksichtigt Resolution des Planungs- und Verkehrsausschusses
Korridorstudie Mittelrhein
Rhein-Sieg-Kreis. Die Resolution des Ausschusses für Planung und Verkehr des Rhein-Sieg-Kreises zur Korridorstudie Mittelrhein wird im Konsultationsverfahren zur Studie berücksichtigt – das teilte das Bundesverkehrsministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur jetzt auf Anfrage mit. In seiner Sitzung am 11. Juni 2015 hatte der Ausschuss für Planung und Verkehr eine Resolution zur Korridorstudie Mittelrhein beschlossen und Landrat Sebastian Schuster beauftragt, die Positionierung des Rhein-Sieg-Kreises entsprechend zu transportieren.
In der Stellungnahme hieß es unter anderem, der Rhein-Sieg-Kreis lehne „den in der Korridorstudie Mittelrhein vorgeschlagenen zweigleisigen Ausbau der Siegstrecke zur Steigerung des Güterverkehrs ab“. Man bestehe darauf, „dass bei einer Überprüfung des etwaigen Ausbaus der Siegstrecke im Zuge der Bundesverkehrswegeplanung, die zwingend eine Wirtschaftlichkeitsbetrachtung der Maßnahmen voraussetzt, sämtliche Kosten aller Lärmschutzmaßnahmen und sonstigen Infrastrukturmaßnahmen (Bahnübergänge, Brückensanierungen, Tunnel) an der gesamten Strecke auf Basis der maximal möglichen Güterzugfrequenz in die Kosten-Nutzen-Betrachtung eingehen“. Ebenso müssten „Streckenauslastungen nach der Verkehrsverflechtungsprognose 2030 untersucht werden“. Voraussichtlich noch in diesem Jahr solle ein Ergebnisbericht zum Verfahren veröffentlicht werden, in dem man die Auswertung der erhaltenen Beiträge in „aggregierter Form“ und die „Berücksichtigung der enthaltenen Vorschläge im weiteren Verfahren“ darstellen wolle, heißt es nun in der Antwort des Bundesministeriums. Ziel sei es, „die Ergebnisse der Studie und des Konsultationsverfahrens in die Arbeiten am neuen Bundesverkehrswegeplan einzubringen“.
Pressemitteilung
Rhein-Sieg-Kreis