Agentur für Arbeit Bonn/Rhein-Sieg
Minijob – Minichance?

Bonn. Noch bis zum 30. November informiert eine Ausstellung in der Agentur für Arbeit Bonn/Rhein-Sieg über Minijobs. Wer nach der Kindererziehung oder Pflege von Angehörigen wieder in den Beruf einsteigen möchte, ist dankbar für jedes Jobangebot, das sich bietet. Oftmals gelingt der Wiedereinstieg über einen Minijob. Aktuell findet im Eingangsbereich und im Foyer des Berufsinformationszentrums der Agentur für Arbeit Bonn (Villemombler Straße 101, Bonn) eine Ausstellung der Landesinitiative Netzwerk W zum Thema statt. Die Ausstellung kann während der normalen Öffnungszeit der Arbeitsagentur besucht werden. „Generell haben Minijobs einen schlechten Ruf, da davon ausgegangen wird, dass die soziale Absicherung fehlt“, erklärt Ursula Schubert-Sarellas, Beauftragte für Chancengleichheit am Arbeitsmarkt der Agentur für Arbeit Bonn Rhein/Sieg, „Doch Minijobs sind keine Arbeitsverhältnisse zweiter Klasse, auch wenn die Realität oft anders aussieht, Minijobberin und Minijobber haben die gleichen Rechte wie alle anderen auch. Das gilt für den Verdienst und auch für andere arbeitsrechtlichen
Ansprüche wie Urlaub oder Mutterschutz.“ Die ursprüngliche Absicht des Gesetzgebers zur Einführung der geringfügigen Beschäftigung bestand darin, eine Brücke in ein reguläres sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis zu bauen. Weiterhin sollte eine Möglichkeit ein zusätzliches Einkommen zu erzielen, geschaffen werden, weiß Alexandra Rusin vom Jobcenter Bonn. Es gibt circa 60.500 Personen im Bezirk der Arbeitsagentur Bonn, die ausschließlich eine geringfügige Beschäftigung ausüben, darunter ungefähr 38.200 Frauen. Grund für viele ist die flexible Handhabung der Arbeitszeit und die Vereinbarkeit von Beruf sowie Familie. Aber auch Schüler, Studenten und Rentner nutzen diese Beschäftigungsform für ihren jeweiligen Hinzuverdienst. Auf Dauer ausgeübt, wirkt sich der Minijob aber negativ auf Rente und Verdienst aus.