Großer Zuschauerandrang im Sinziger Amtsgericht:
Das Interesse in der Sinziger Politik und der Öffentlichkeit war groß
Keine Entscheidung im Prozess zwischen Stadt und Vollstreckungsbeamten
Sinzig. Viel Betrieb und große Zuschauerresonanz gab es am vergangenen Donnerstag im Sinziger Amtsgericht. Verhandelt wurde der Fall des Sinziger Vollzugsbeamten, der von der Stadt fristlos gekündigt wurde. Und dies nach 16 Jahren Tätigkeit. Gegen diese Kündigung wehrte sich nun der Angestellte der Stadt Sinzig. Entgegen den Erwartungen gab es allerdings im Prozess noch keine Entscheidung. Arbeitsrichterin Dr. Anja Miara war trotz ausführliche Schilderungen letztlich nicht klar geworden, wie die Abrechnungsmodalitäten bei der Stadt Sinzig im Detail ablaufen.
Denn immerhin hatte die Stadt Sinzig als Kündigungsgrund (fristlose Kündigung) einen Abrechnungsbetrug ins Feld geführt. Auf großes Interesse stieß der Prozess im Sinziger Amtsgericht auch bei den Vertretern der politischen Parteien in Sinzig. René Zerwas als Fraktionsvorsitzender der CDU, FWG-Fraktionschef Friedhelm Münch und sein Kollege Ingo Binnewerg von den Grünen waren ebenso anwesend wie Martin Günter von der SPD oder der ehemalige CDU-Fraktionschef Karl-Heinz Knops.
Kündigung ist Gesprächsthema in der Stadt
Die Kündigung des stadtbekannten Angestellten, dessen Vater bereits in einer ähnlichen Position viele Jahrzehnte für die Stadt gearbeitet hat, ist in Sinzig natürlich längst Gesprächsthema und sorgt für allseitige Irritationen.
Denn ihrem Angestellten, der den Posten des Vollstreckungsbeamten innehatte, wirf die Stadt vor, die Vergütung für die Bearbeitung von Vollstreckungsbescheiden falsch abgerechnet zu haben. So seien Prämien abgerechnet worden, obwohl der Angestellte an bestimmten Tagen im November und Dezember 2014 gar nicht im Dienst war. Für die Stadt Sinzig soll ein Schaden von 400 Euro entstanden sein. Doch wie genau der vermeintliche Betrug abgelaufen sein soll, blieb auch an diesem zweiten Verhandlungstag etwas im Dunkeln. Die Anwältin des Sinzigers führte aus, dass Ihr Mandant nicht anderes abgerechnet habe als in den ganzen Jahren seiner Beschäftigung (seit 1999) zuvor. Denn die Vollstreckungen werden durch ein computergesteuertes Kassensystem erfasst und stoßen damit automatisch die Zahlungen an den Sinziger Angestellten an. Die Zahlen aus dem Computer gibt der Sinziger lediglich dann seine Auszahlungsanträge ein. Auch die bestehende Vergütungsordnung half in diesem konkreten Fall weder der streitenden Parteien noch der Arbeitsrichterin weiter. Denn die offene Rechtsfrage und das Abrechnungsprozedere kann durchaus vollkommen unterschiedlich ausgelegt werden.
Für die Zuhörer vollkommen verwirrend wurde es dann, als bekannt wurde, dass die Kreisverwaltung im vergangenen Jahr dieses bestehende Abrechnungssystem als unübersichtlich und in sich unlogisch angemahnt hatte. Danach wurden die Posten für einen kurzen Zeitraum von rund zwei Monaten per Hand in Excel Tabellen eingetragen. Dieses „neue“ System erwies aber als nicht praktikabel und man kehrte bei der Verwaltung zum alten System zurück.
Der Kläger machte deutlich, dass er seine Stelle als Vollzugsbeamter behalten wolle, und auch eine gütliche Einigung mit Abfindung nicht infrage komme. Immerhin hatte der Anwalt der Stadt eine Abfindung von 30.000 Euro, und das fallen lassen der Vorwürfe angeboten, wenn der Angestellte die Klage gegen seine Kündigung nicht weiter verfolge. Noch etwas komplexer wurde die gesamte Thematik durch die Vorgeschichte. Denn der städtische Bedienstete hatte sich bereits in einem ersten Gütetermin gegen seine Versetzung in die Poststelle gewehrt. Dies hatte Sinzigs Bürgermeister Wolfgang Kroeger sozusagen als Personalchef der gesamten Verwaltung von seinem Untergebenen gefordert.
Richterin zeigte sich irritiert
Irritiert zeigte sich Richterin Dr. Anja Miara auch in Richtung des Sinziger Bürgermeisters. „Beim ersten Termin haben sie ihren Vollzugsbeamten als so vertrauenswürdig eingestuft, dass sie unbedingt auf den Posten der Poststelle im Rathaus haben wollten, jetzt gibt es den Vorwurf des Betruges und eine fristlose Kündigung“. Zum Hintergrund: Die besagte Poststelle befindet sich in einem der Kämmerchen unter dem Dach des Sinziger Rathauses.
Klärung des Ganzen soll nun eine genaue Darlegung der Abläufe in der Sinziger Verwaltung bringen. Sowohl die Stadt als auch der Kläger wurden verpflichtet genau darzulegen, wie die Vergütung in der Vergangenheit ausbezahlt wurden. Aufgrund dieser Darlegungen soll dann eine dritte Verhandlung Klarheit bringen. Mit einem möglichen Urteil ist aber wohl erst im Jahr 2016 zu rechnen.
Das Interesse in der Sinziger Politik und der Öffentlichkeit war auch deshalb besonders groß, weil dies nicht der einzige Fall ist, in dem die Stadt Sinzig und Bürgermeister Wolfgang Kroeger rechtlich gegen die Bedienstete im eigenen Rathaus oder bei den Stadtwerken vorgehen. Von weiteren Prozessen und auch Gerichtsterminen wird zu berichten sein. Bei den Vertretern der Politik löst diese von Bürgermeister Wolfgang Kroeger an den Tag gelegte Praxis aber, um es gelinde zu sagen, einige Irritationen aus. Denn Prozesse der Verwaltung gegen die eigenen Leute sind im Kreis Ahrweiler die absolute Ausnahme, häufen sich aber allerdings in letzter Zeit in Sinzig.
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