Der Prozess wird fortgesetzt
42-jähriger Sinziger muss sich wegen des Verdachts des Totschlags an seiner Ehefrau vor der Schwurgerichtskammer des Landgerichts Koblenz verantworten
Koblenz. Das Leben des 42-jährigen Sinzigers, der sich derzeit unter anderem wegen Totschlags an seiner Ehefrau vor der Schwurgerichtskammer des Landgerichts Koblenz verantworten muss, ist offensichtlich von frühester Jugend an von roher Gewalt geprägt gewesen. Dieser Eindruck erhärtete sich jetzt im Zuge der Vernehmung weiterer Zeugen. Auch seine Vorstrafen sprechen diesbezüglich eine deutliche Sprache.
So hat der 42-Jährige unter anderem wegen Körperverletzungen bereits mehrere Jahre hinter Gitter verbringen müssen. Als „gewalttätig und rachsüchtig“ bezeichnete auch der ehemalige Präsident eines regionalen Chapters des Motorradclubs „Outlaws“, dem der Angeklagte bis heute angehört. Der 40-Jährige gab an, dass sich der gelernte Maurer mit dem Mittel der Gewalt innerhalb des Clubs Ansehen und Respekt verschafft habe. „Wenn der wieder rauskommt, werde ich definitiv ein Problem haben“, fürchtet auch der in der Kreisstadt lebende Zeuge die Rache des Angeklagten. Auch berichtete er von einem Gewaltausbruch gegenüber einer seiner „Zweitfrauen“. Als man vor Jahren eine Motorradtour gemacht habe, und der Angeklagte sich während einer Rast habe übergeben müssen, habe er seiner Freundin unvermittelt mehrere Faustschläge ins Gesicht versetzt. Sie habe es gewagt, über sein Missgeschick zu lachen. Auch seine Ehefrau habe Angst vor ihm gehabt. Er habe sie als sein Eigentum betrachtet. Wenn sie sich etwa bei Clubtreffen mit anderen Männern unterhalten habe, sei er umgehend dazwischen gegangen. Als er die 43-Jährige zuletzt gesehen habe, habe er sich regelrecht erschrocken, wie schnell sie innerhalb eines Jahres gealtert sei.
Eine andere Freundin des Angeklagten ist nach Aussage von Richter Ralf Bock psychisch nicht in der Lage, vor Gericht auszusagen. Sie habe panische Angst vor einer Begegnung mit ihrem Ex-Freund und ein psychiatrisches Attest vorgelegt.
Von unfassbarer Brutalität zeugt auch der Obduktionsbericht zur Leiche des Opfers. So wies die Tote schwerwiegende innere und äußere Verletzungen auf: Einblutungen und Verletzungen im Kopf- und Hirnbereich, ein Nasenbeinbruch, Hämatome am ganzen Körper und im Gesicht, Spuren einer gewaltsamen Penetration, gebrochene Rippen sowie ein durchstochenes Lungenfell. „Normalerweise muss ein Lkw über einen Menschen fahren, um derartige Verletzungen herbeizuführen“, erklärte die Rechtsmedizinerin. Gestorben sei die Frau schließlich durch „Verbluten infolge von Kopfschwartenverletzungen. Der Todeskampf der 43-Jährigen habe wohl mehrere Stunden gedauert. Und: Bei sofortiger ärztlicher Versorgung hätte die Frau überleben können. In der angemieteten Garage des Angeklagten fand die Polizei neben mehreren schussbereiten Waffen auch das Handy des Sinzigers. Darauf waren die Fotos, die das Opfer schwer verletzt und lebend, aber offensichtlich nicht mehr bei Bewusstsein zeigen.
Während der Angeklagte vor Gericht nach wie vor schweigt, hat er sich bei der polizeilichen Vernehmung zum Tötungsvorwurf geäußert. Laut eines Kripobeamten habe er angegeben, mit seiner Frau am Abend ihres Todes einvernehmlichen Geschlechtsverkehr gehabt zu haben. Anschließend habe er sich im Zimmer seines Sohnes schlafen gelegt. Als er nachts aufgewacht sei, habe er die 43-Jährige schwer verletzt vorgefunden. Trotz verzweifelter Rettungsversuche sei sie in seinen Armen gestorben. Der Prozess wird fortgesetzt.
LÜ
