CDU-Spitze zur Stellungnahme des Landesrechnungshofs
„Dramatische Zustände der Landesstraßen“
Mainz. Der Landesrechnungshof hat in einer Stellungnahme die Infrastrukturpolitik der rot-grünen Landesregierung kritisiert. Unter anderem bemängelt er einen Investitionsstau von fast einer Milliarde Euro und eine fehlende nachhaltige Erhaltungsstrategie. Dazu erklärten sich die stellvertretenden Vorsitzenden der CDU-Landtagsfraktion, Alexander Licht und Dr. Adolf Weiland.
Licht: „Die Stellungnahme des Landesrechnungshofs verstärkt die Kritik der CDU-Fraktion über den schlechten Zustand des Landesstraßennetzes aus den vergangenen Jahren auf erschreckende Weise. So lebt die Landesregierung bereits seit 1991 von der Substanz ihrer Landesstraßen. Der gesamte Investitionsbedarf hat sieh mittlerweile auf rund 970 Millionen Euro gesteigert. Dieser fatale Substanzverzehr ist nichts anderes als eine verdeckte zusätzliche Verschuldung des Landes. Der Bericht macht auch deutlich, dass die derzeitigen Mittel für Investitionen nicht einmal ausreichen, um wenigstens den aktuellen schlechten Zustand zu halten. Der Landesrechnungshof ermittelt hierfür einen jährlichen Aufwand von 89 Millionen Euro. Die derzeitigen Haushaltsansätze inklusive Neubau betragen lediglich 75 Millionen Euro. Damit bestätigt sich auch nachdrücklich die bereits von der CDU-Fraktion erhobene Forderung, die Mittel für den Landesstraßenbau um 20 Millionen Euro zu erhöhen.“
Weiland: „Der Bericht zeigt nicht nur einen momentanen Ist-Zustand auf. Er ist auch gleichzeitig als Bilanz von 25 Jahren verfehlter Verkehrspolitik der Landesregierung zu sehen. Denn er steht in krassem Gegensatz zu dem schön gefärbten Bild, das die Ministerpräsidentin derzeit auf ihren Reisen durch das Land zu zeichnen versucht. Der Rechnungshof zeigt klar auf, dass die rheinland-pfälzischen Landesstraßen verkommen - ein Bereich, in dem die Landesregierung originär zuständig ist. Diese dramatischen Zustände erfordern ein unmittelbares politisches und finanzielles Gegensteuern. Wir werden deshalb beantragen, dass sich der Innenausschuss und der Haushalts- und Finanzausschuss des Landtags damit befassen.“
