Öffentliche Bekanntmachung gem. § 46 Abs. 3 S. 6 EnWG
Entscheidung zum Neuabschluss eines Stromkonzessionsvertrages
Die Stadt Sinzig macht gem. § 46 Abs. 3 S. 6 EnWG den Beschluss des Rates vom 12. März 2013 bekannt, mit der Energieversorgung Mittelrhein GmbH (EVM) einen Strom-Konzessionsvertrag mit einer Laufzeit von 20 Jahren abzuschließen. Die Stadt hatte das Auslaufen des vorherigen Konzessionsvertrages sowie eine beabsichtigte Neuvergabe am 6. Juni 2012 im elektronischen Bundesanzeiger bekannt gemacht und das Auswahlverfahren eingeleitet. Hierauf bekundeten sechs Unternehmen ihr Interesse an einem Neuabschluss unter anschließender Vorlage entsprechender Angebote. Die Stadt hat das Auswahlverfahren in der Folge unter Berücksichtigung der Anforderung eines transparenten und diskriminierungsfreien Verfahrens durchgeführt.
Die Auswahlentscheidung zugunsten der EVM GmbH gründet insbesondere auf der Ausgestaltung des angebotenen Konzessionsvertrages. Dieser trägt den Zielen des § 1 EnWG (Gewährleistung einer sicheren, preisgünstigen, verbraucherfreundlichen, effizienten und umweltverträglichen leitungsgebundenen Versorgung der Allgemeinheit mit Elektrizität) im Vergleich am weitestgehenden Rechnung. Insbesondere berücksichtigt der Vertrag insoweit die Anforderungen eines sicheren, serviceorientierten und umweltfreundlichen Netzbetriebes durch Verankerung entsprechender Standards weitreichend.
Darüber hinaus erweist sich der Konzessionsvertrag der EVM GmbH auch als kommunal- und wettbewerbsfreundlich. So sieht das vertragliche Angebot auch besonders vorteilhafte Regelungen etwa bezüglich der Leistungen zugunsten der Kommune, hier hinsichtlich der vom Konzessionsnehmer geschuldeten Konzessionsabgaben sowie zur Vertragsendschaft vor. Das Angebot der EVM GmbH erweist sich auch bezüglich der gewählten Option eines Kooperationsmodells als unter Abwägung der damit verbundenen wirtschaftlichen Chancen und Risiken attraktiv. Das Kooperationsmodell sieht die Gründung einer Netzeigentumsgesellschaft durch die EVM GmbH vor, an der sich die Kommune im Verbund mit Nachbarkommunen beteiligen kann. Diese Netzeigentumsgesellschaft überträgt das Netz nach Maßgabe eines verfahrensgegenständlichen Pachtvertrages der EVM Netz GmbH.
Sinzig, den 26. Juli,
Wolfgang Kroeger,
Bürgermeister
