Allgemeine Berichte | 30.10.2026, 10:03 Uhr

Durch parkende Fahrzeuge wird die nutzbare stark Fahrbahnbreite eingeschränkt - so meldeten es zumindest Anwohner.

HeimatCheck: Parksituation in Bad Bodendorf nervt Anwohner

Die Hauptstraße in Bad Bodendorf.  Foto: ROB
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Bad Bodendorf. Die Parksituation in der Hauptstraße von Bad Bodendorf führt insbesondere im Bereich ab der Schikane auf Höhe Hausnummer 135 bis mindestens zum Mittelweg zu Problemen im Begegnungsverkehr. Durch parkende Fahrzeuge wird die nutzbare Fahrbahnbreite eingeschränkt - so meldeten es zumindest Anwohner. Begegnen sich zwei Fahrzeuge, stehen teilweise nicht ausreichend Ausweichmöglichkeiten zur Verfügung. In der Folge wird nach Beobachtungen vor Ort mitunter der Gehweg befahren, um aneinander vorbeizukommen. Diese Situation wirft Fragen zur Verkehrssicherheit auf. Das unzulässige Befahren des Gehwegs stellt insbesondere für Fußgänger eine Gefährdung dar. Im betroffenen Bereich sind unterschiedliche Verkehrsteilnehmer unterwegs. Neben dem Verkehr im Zusammenhang mit einer Klinik spielen auch die regelmäßigen Einsatzfahrten des DRK eine Rolle. Darüber hinaus nutzen Kinder aus dem Neubaugebiet „Dreizehnmorgen“ die Straßen im Umfeld, darunter Klein- und Schulkinder, die mit dem Fahrrad unterwegs sind. Vor diesem Hintergrund erscheint es sinnvoll, die Parksituation und die verbleibende Fahrbahnbreite genauer zu überprüfen. Ziel sollte es sein, Begegnungsverkehr sicher zu ermöglichen und gleichzeitig zu verhindern, dass Fahrzeuge auf den Gehweg ausweichen.

Vorschlag: Parkverbot oder markierte Stellplätze

Als mögliche Maßnahme wird angeregt, den Bereich ab der Hausnummer 135 bis mindestens zum Mittelweg verkehrsrechtlich neu zu bewerten. Denkbar wäre ein Parkverbot in diesem Abschnitt. Alternativ könnten markierte Parkflächen eingerichtet werden, deren Anordnung und Abmessungen ausreichend Raum für den Begegnungsverkehr lassen. Welche Lösung unter den örtlichen Gegebenheiten geeignet ist, müsste durch die zuständigen Stellen geprüft werden. Dabei wären sowohl die erforderliche Fahrbahnbreite als auch die Belange der Anwohner und der übrigen Verkehrsteilnehmer zu berücksichtigen.

Die Stadtverwaltung antwortet

Auf Anfrage zur Situation in der Hauptstraße hat die Stadtverwaltung erklärt, dass ihr das grundsätzliche Problem des unzulässigen Gehweg-Befahrens an Engstellen mit flachen Bordsteinen bekannt sei. Dies betreffe auch andere Straßenabschnitte. Nötigenfalls könne solchen Missständen mit Pollern entgegengewirkt werden. Die örtlich schwierige Parksituation rechtfertige jedoch weder Fehlverhalten noch Falschparken. Nach Angaben der Verwaltung dürfen Kraftfahrzeuge grundsätzlich nicht auf Gehwegen fahren. Bleibe auf der Fahrbahn ein mindestens drei Meter breiter Fahrstreifen frei, sei zumindest einspuriger Verkehr möglich. Bei Gegenverkehr und fehlendem Platz gelte die jeweilige Vorrangregelung beziehungsweise Wartepflicht. Für das Befahren des Gehwegs sei als Teil des fließenden Verkehrs die Polizei zuständig. Gefährdungen und insbesondere Schädigungen sollten polizeilich angezeigt werden. Falschparken falle als ruhender Verkehr in den Zuständigkeitsbereich des Ordnungsamts, das in unregelmäßigen Abständen Kontrollen durchführe. Hinweise auf Fehlverhalten könnten der Verwaltung gemeldet werden. Auf entsprechende Meldungen werde im Rahmen der jeweiligen Zuständigkeit reagiert. Abhängig vom Ergebnis könnten weitere Maßnahmen erforderlich werden. Unfälle in dem betreffenden Bereich seien der Stadt bislang nicht bekannt.

Weitere Prüfung der örtlichen Situation angeregt

Die Stellungnahme der Stadtverwaltung beschreibt die geltenden Verkehrsregeln und die Zuständigkeiten für Kontrollen. Offen bleibt, ob darüber hinaus eine verkehrsrechtliche oder bauliche Anpassung der Parksituation in der Hauptstraße sinnvoll und umsetzbar ist. Es wird deshalb angeregt, den genannten Straßenabschnitt vor Ort zu überprüfen und mögliche Maßnahmen zur Verbesserung des Begegnungsverkehrs zu bewerten. Dabei sollte insbesondere berücksichtigt werden, wie sich die Parksituation auf die Sicherheit von Fußgängern, Rad fahrenden Kindern und anderen Verkehrsteilnehmern auswirkt. Ziel wäre eine praktikable Regelung, die ausreichende Bewegungsflächen für den Verkehr gewährleistet, das Befahren des Gehwegs vermeidet und zugleich die örtlichen Parkbedürfnisse angemessen berücksichtig.

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