IHK Koblenz kritisiert:
Mindestlohn bringt höhere Kosten und mehr Bürokratie
Koblenz. Seit dem 1. Januar gilt der branchenübergreifende, gesetzliche Mindestlohn von 8,50 Euro. Bei den Unternehmen bestehen dazu noch merkliche Unsicherheiten. Die Experten der Industrie- und Handelskammer (IHK) Koblenz beantworten täglich zahlreiche Anfragen zu den Neuerungen. „Der Mindestlohn bedeutet für die Unternehmen zusätzlichen bürokratischen Aufwand und bringt vielfach das bestehende Lohngefüge durcheinander“, kritisiert Bertram Weirich, Geschäftsführer des Bereichs Recht und Steuern bei der IHK Koblenz.
Aktuell nutzen vor allem Betriebe aus Gastronomie, Hotellerie und Einzelhandel das Beratungsangebot der IHK Koblenz. „Die neue Lohnuntergrenze verschiebt das gesamte Lohngefüge der Betriebe nach oben“, erläutert Bertram Weirich. „Schließlich müssen die Unternehmen die Abstände zwischen den verschiedenen Gehaltsstufen wahren und nun entsprechend anpassen.“ Einige Betriebe stelle das vor große finanzielle Belastungen. „Wir hören, dass der Mindestlohn in Einzelfällen Betriebe sogar in ihrer Existenz bedroht“, so Weirich. Neben den Kostensteigerungen gelten für Unternehmen mit dem neuen Mindestlohngesetz zudem umfangreiche Dokumentationspflichten mit großem organisatorischem Mehraufwand. Auch deren Ausgestaltung führt aktuellen zu vielen Anfragen bei der IHK Koblenz.
Ebenso die sogenannte „Nachunternehmerhaftung“. Unternehmen können demnach auch für die Einhaltung des Mindestlohns bei Subunternehmen und Vertragspartnern haftbar gemacht werden. „Den Firmen werden damit unwägbare Kontrollpflichten und wirtschaftliche Risiken aufgebürdet“, beklagt Weirich.
Der Industrie- und Handelskammern hatten bereits im Vorfeld die zunehmende Regulierung, höhere Arbeitskosten und bürokratische Kontroll- und Nachweispflichten kritisiert. „Die Einführung ist leider ein weiterer staatlicher Eingriff in die Wirtschaft mit mehr bürokratischen Aufwand für die Betriebe“, sagt Arne Rössel, Hauptgeschäftsführer der IHK Koblenz. „Das stärkt nicht die Investitions- und Beschäftigungsneigung der Unternehmen.“ Der Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK), die IHK-Dachorganisation, geht davon aus, dass bereits in diesem Jahr bedingt durch den Mindestlohn rund 200.000 Arbeitsplätze in Deutschland verloren gehen könnten.
Die IHK Koblenz hat für die Unternehmen die wichtigsten Fakten zum Mindestlohn zusammengetragen. Die Informationen sind unter www.ihk-koblenz.de, Dok.-Nr. 123749, abrufbar.
Pressemitteilung der Industrie- und Handelskammer Koblenz
