Vorsorge und Recht
Veranstaltung in Sinzig zu Vorsorgevollmacht, Ehegattenvertretung und Betreuungsverfügung
aus Sinzig
SINZIG. Viele Menschen machen sich mit fortschreitendem Alter Gedanken über das Älterwerden und die Probleme, die damit verbunden sein könnten. Eines dieser Probleme lässt sich in der Frage zusammenfassen „Was passiert, wenn ich mal nicht mehr für mich selbst entscheiden kann? Bestimmen dann andere – womöglich fremde Menschen – über mich?“
Mit dem neuen Ehegattenvertretungsrecht ab dem 01.01.2023 dürfen sich Ehegatten in gesundheitlichen Angelegenheiten rechtlich vertreten, aber dies reicht nicht für eine umfassende rechtliche Vertretungsregelung aus.
Deshalb sollte man für diesen Fall Vorsorge treffen. Pädagoge (B.A.) Martin See vom evangelischen Betreuungsverein und Diplom Sozialpädagoge Ralph Seeger vom SKFM - Katholischer Verein für soziale Dienste informieren, welche Möglichkeiten der Vorsorge bzw. rechtlichen Vertretung es gibt. Schwerpunkt der Veranstaltung wird die Vorsorgevollmacht, Ehegattenvertretung und Betreuungsverfügung mit einem kurzen Ausflug ins Betreuungsrecht sein.
Titel der Veranstaltung: Rechtliche Vertretung – Vorsorgevollmacht, Ehegattenvertretung, Betreuungsverfügung – Kurzinfo Betreuungsrecht – Wie kann ich Vorsorge für den Fall treffen, wenn ich selbst meine Angelegenheiten nicht mehr regeln kann?
Veranstaltungsort: Ratssaal Sinzig, Kirchplatz 5, 53489 Sinzig
Veranstaltungszeit: 18:00 Uhr – 20:00 Uhr
Veranstalter: Stadt Sinzig – Senioreninformation
Anmeldungen bis 17.07.2026 bei der Senioreninformation Sinzig, Markt 6, 53489 Sinzig; Telefon 02642 4001-182; sis@sinzig.de
(Pressemitteilung der Stadt Sinzig)