Sportverein 1919 Ochtendung e. V.
Der Ball rollt wieder
Mitgliederversammlung am 10. März 2017 bestimmt neue Vorstandsbesetzung
Ochtendung. Der Winter meinte es in diesem Jahr nicht so richtig gut mit den Rückrundenvorbereitungen der Fußballer. Gerade, als man nach der wohlverdienten Pause wieder richtig los legen wollte, waren die Spielfelder schneebedeckt oder vereist. So konnte bislang auch erst ein Vorbereitungsspiel ausgetragen werden, das die zweite Mannschaft der SG Nettetal mit 4:1 beim SV Untermosel III für sich entscheiden konnte. Die erste Mannschaft wird am Mittwoch, 22. Februar, 19:30 Uhr, im Ochtendunger Jakob-Vogt-Stadion gegen die A-Junioren der SG 99 Andernach ihr erstes Testspiel bestreiten. Für sie geht es am 5. März, 15 Uhr, an gleicher Stelle erstmals nach der Winterpause gegen die SG Mendig II um Punkte.
Jahreshauptversammlung
Im zweijährigen Rhythmus bestimmen die Mitglieder als wesentlichem Punkt der Jahreshauptversammlung über die Vorstandsbesetzung der beiden kommenden Jahre. In diesem Jahr ist es für die Mitglieder des SV Ochtendung wieder soweit. Mit dem jetzt neu zu wählenden Vorstand wird auch die personelle Besetzung bestimmt, mit der der Verein in das Jahr des 100-jährigen Bestehens im Jahr 2019 steuert. Alle Mitglieder sind eingeladen, am Freitag, 10. März, ab 20 Uhr, im Saal des Vereinslokals „Wirtshaus zum Zapfhahn“, Inh. Alexander Lux, an dieser Weichenstellung mitzuwirken. Die Tagesordnung sieht insgesamt vor: 1. Begrüßung, 2. Totenehrung, 3. Tätigkeitsberichte des Geschäftsführers, der Kassiererin, des Sportwarts und des Juniorenkoordinators, 4. Ehrungen, 5. Bericht der Kassenprüfer und Entlastung des Vorstandes, 6. Wahl eines Versammlungsleiters, 7. Neuwahl des gesamten Vorstandes, 8. Neuwahl der Kassenprüfer, 9. Vorstellung und Beschlussfassung der vom Sportbund geforderten Beitragsanpassung 2018, 10. Aussprache und Entscheidung über vorliegende Anträge, 11. Verschiedenes. Jedes Mitglied kann bis spätestens eine Woche vor der Mitgliederversammlung beim Vorstand schriftlich eine Ergänzung der Tagesordnung beantragen.
