Lokalsport | 19.07.2019, 11:01 Uhr

Der Deutsche Bundestag hat sich für eine neue Benennungsgrenze für Datenschutzbeauftragte ausgesprochen

Entlastung für das Ehrenamt in rheinland-pfälzischen Sportvereinen

Rheinland-Pfalz. Gute Nachricht für die rheinland-pfälzischen Sportvereine: Die Benennungsobergrenze für Datenschutzbeauftragte wurde vom Deutschen Bundestag angepasst. Zukünftig muss erst dann ein Datenschutzbeauftragter eingesetzt werden, wenn sich in Vereinen mindestens 20 Personen mit der automatisierten Verarbeitung von personenbezogenen Daten beschäftigen.

Insbesondere für einen großen Verband wie den LSB RLP und die drei regionalen Sportbünde mit rund 1,3 Mio. Mitgliedschaften und rund 6.200 Vereinen ist das Thema Datenschutz von herausragender Bedeutung: Im Sportverein werden vielfach Daten mit Bezug zu Personen verarbeitet – sei es bei der Aufnahme in den Verein, bei Ergebnissen von Wettkämpfen, bei Teilnehmer- oder Telefonlisten bis hin zu Redebeiträgen in Protokollen oder Ehrungen auf einer Mitgliederversammlung. In allen Fällen handelt es sich um personenbezogene Daten, die in besonderem Maß vor Missbrauch geschützt werden müssen.

Änderung der Benennungsgrenze für Datenschutzbeauftragte

Um den Datenschutz im Sportverein zu gewährleisten, wurde im letzten Jahr im Zuge der neuen Datenschutz-Grundverordnung der Europäischen Union (DSGVO) ergänzend durch den Bundesgesetzgeber festgelegt, dass Vereine dann einen Datenschutzbeauftragten benennen müssen, wenn sich in der Regel mindestens 10 Personen ständig mit der automatisierten Verarbeitung von personenbezogenen Daten beschäftigen. Dies hat in vielen Sportvereinen für Verunsicherung gesorgt.

In seiner Sitzung am 27. Juni hat der Deutsche Bundestag nun einem neuen Gesetzesentwurf zugestimmt. Danach müssen von Verantwortlichen oder Auftraggebern ein Datenschutzbeauftragter benannt werden, soweit sie in der Regel mindestens 20 Personen ständig mit der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten beschäftigen.

Nun muss noch die Zustimmung des Bundesrates erfolgen, dann kann das Gesetz in Kraft treten. Ziel der Gesetzesänderung war vor allem eine Entlastung der kleinen und mittleren Unternehmen sowie ehrenamtlich tätigen Vereine. Der Landessportbund begrüßt diese Entwicklung, hat er doch in den letzten Monaten in Gesprächen mit dem rheinland-pfälzischen Landesamt für Datenschutz und mit dem DOSB darauf hingewirkt, die Personengrenze nach oben anzupassen.

„Die neue Regelung ist eine große Entlastung für die ehrenamtliche Arbeit in unseren Sportvereinen und sie gibt Sicherheit, da nun wesentlich weniger Vereine einen eigenen Datenschutzbeauftragten bestimmen müssen. Jedoch entbindet auch diese Neuerung unsere Vereine nicht davon, weiterhin die Datenschutzbestimmungen zu beachten“, so Jochen Borchert, kommissarischer Präsident des LSB. Für weitere Fragen steht im Landessportbund Rheinland-Pfalz die Datenschutzbeauftragte Marliese Leuschner als Ansprechpartnerin unter Tel. (0 61 31) 2 81 41 24 oder per Mail an datenschutz@lsb-rlp.de zur Verfügung. Darüber hinaus haben auch die drei regionalen Sportbünde Datenschutzbeauftragte installiert, die den Vereinen und Verbänden für Fragen rund um die DSGVO beratend zur Seite stehen.

Pressemitteilung des

Landessportbunds

Rheinland-Pfalz

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