Lokalsport | 05.10.2022

Sportbund Rheinland

Förderung von Großsportgeräten

Neues Zuschussprogramm unterstützt Sportvereine ab sofort

Region. Großsportgeräte sind kostenintensiv in ihrer Anschaffung und für die meisten Sportarten existenziell wichtig. Mitgliedsvereine des Sportbundes Rheinland (SBR) können daher ab sofort einen Zuschussantrag für die Anschaffung von Großsportgeräten stellen.

Ruderboote, Trampoline, Tore etc. – die meisten Sportarten sind ohne Sportgeräte nicht durchführbar. Der Sportbund Rheinland unterstützt seine Sportvereine daher in diesem Jahr erstmals bei der Anschaffung von Großsportgeräten mit Geldern aus einem Fördertopf des Landes Rheinland-Pfalz.

„Gerade in den schwierigen Zeiten nach den pandemiebedingten Einschränkungen ist es für Vereine besonders wichtig, attraktive Angebote machen zu können. Daher freuen wir uns, dass wir mit dieser neuen Förderung einen nennenswerten Beitrag dazu leisten können“, betont SBR-Präsidentin Monika Sauer.

Bezuschusst werden Anschaffungen ab einem Kaufpreis von 1.000 Euro, welcher auch durch Addition mehrerer Geräte erreicht werden kann. Der Einzelanschaffungswert eines Gerätes muss dabei mindestens 500 Euro betragen. Zuschüsse können nur so lange gewährt werden, wie Mittel zur Verfügung stehen. Der Zuschuss für SBR-Mitglieder beträgt 20 Prozent der nachgewiesenen Gesamtkosten, jedoch höchstens 1.000 Euro. Wichtig zu beachten ist: Der Kauf der Großsportgeräte darf erst nach Bewilligung der Förderung getätigt werden. Der Antrag auf Bezuschussung von Großsportgeräten kann online unter www.sportbund-rheinland.de heruntergeladen werden. Der Antrag ist beim Sportbund Rheinland einzureichen.

Die Beantragung des Zuschusses ist an die aktuell geltenden Sportgeräteförderrichtlinien des Ministeriums des Innern und für Sport sowie die Zuschussrichtlinien des Sportbundes Rheinland gebunden.

Pressemitteilung des

Sportbund Rheinland

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