SV Urmitz 1913/1970 e.V.
Jahreshauptversammlung
Urmitz. Am Freitag, 9. Juni, um 19 Uhr, findet im Foyer der Peter-Häring-Halle, Kaltenengerser Str. 5, Urmitz, die Jahreshauptversammlung des SV Urmitz 1913/1970 e.V. statt. Hierzu lädt der geschäftsführende Vorstand alle Mitglieder und Interessierte des SV Urmitz mit folgender Tagesordnung ein: 1. Begrüßung; 2. Verlesung der Tagesordnung, 3. Totenehrung, 4. Satzungsänderungen, alt: § 10 Mitgliederversammlung, Abs. 4 Satz 1: Die Einberufung der Mitgliederversammlungen erfolgt durch den geschäftsführenden Vorstand durch Veröffentlichung im amtlichen Bekanntmachungsorgan der Verbandsgemeinde Weißenthurm.
neu Abs. 4 Satz 1: Die Einberufung der Mitgliederversammlungen erfolgt durch den geschäftsführenden Vorstand durch Aushang am Servicebüro des SV Urmitz und auf der Webseite www.svurmitz.de. 5. Bericht des Vorsitzenden, 6. Bericht des Schatzmeisters, 7.Bericht der Kassenprüfung 2015 und 2016, 8. Entlastung Schatzmeister 9. Wahl eines Versammlungsleiters, 10. Entlastung des Vorstandes, 11.Neuwahlen geschäftsführender Vorstand a) Vorsitzender, b) Schatzmeister, c) stellv. Vorsitzender, d) stellv. Schatzmeister, e) Geschäftsführer, f) stellv. Geschäftsführer, g) Wahl der Kassenprüfer, 12. Bestätigung des Jugendvertreters und dessen Stellvertreter, 13. Ehrungen, 14. Beschlussfassung über vorliegende Anträge sowie 15. Allgemeine Aussprache. Über Anträge, die nicht in der Tagesordnung verzeichnet sind, kann in der Mitgliederversammlung nur abgestimmt werden, wenn diese Anträge vierzehn Kalendertage vor der Versammlung schriftlich beim Vorsitzenden des Vereins eingegangen sind.
